Staatliche Einkaufskarte: Bürgerzentren informieren nur über die Zuweisung

Die Anspruchsberechtigten wurden vom INPS anhand bestimmter Einkommenskriterien ermittelt. Die Bürgerzentren geben nur Auskunft darüber, ob jemand auf der Liste der Begünstigten steht. Ausweisdokument und Steuernummer mitbringen.
Veröffentlichungsdatum:

07.08.2023

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Beschreibung

Ab dem 8. August können sich Bürgerinnen und Bürger, die erfahren möchten, ob sie in den Genuss der staatlichen Lebensmitteleinkaufskarte für Familien in wirtschaftlich schwieriger Lage kommen, an die städtischen Bürgerzentren wenden.

Entsprechende Auskünfte werden nur persönlich vor Ort in den Bürgerzentren erteilt. Personen, die erfahren möchten, ob sie selbst zu den Empfängern gehören, müssen ein Ausweisdokument und ihre Steuernummer mitbringen. Es werden weder telefonischen Auskünfte noch Auskünfte zu anderen Personen erteilt.

Die Anspruchsberechtigten wurden von den staatlichen Stellen und vom Inps anhand der Einkommenssituation und anderer Indikatoren ermittelt. Auch die Rangliste wurde vom Inps erstellt. Die Stadt Bozen war nur für die Versendung der Einschreibebriefe zuständig. Sie ist weshalb weder berechtigt, noch in der Lage, inhaltliche Auskünfte zu erteilen.

In den letzten Wochen verschickte die Stadtverwaltung das Informationsschreiben samt Aktivierungscode an insgesamt 1.174 Anspruchsberechtigte, wenngleich in Bozen weitere 4.122 Haushalte die nötigen Voraussetzungen für den Erhalt der Lebensmittelkarte erfüllen. In der Rangliste der Begünstigten sind sie jedoch nicht vertreten.

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Ultimo aggiornamento

Letzte Änderung: 10.01.2025 08:15

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