SCHULMENSA 2025/2026

Einschreibungen werden bis zum 15. Juni 2025 entgegengenommen. Zuschlagszahlung bei verspäteter Anmeldung
Veröffentlichungsdatum:

16.04.2025

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  • Pressemitteilung
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Beschreibung

Grund- und Mittelschulen
Die Anmeldefrist endet am 15. Juni. Die Einschreibung ist online über das Landesportal myCIVIS vorzunehmen, entweder mit SPID oder mit der elektronische Identitätskarte bzw. einer aktivierten Bürgerkarte (https://my.civis.bz.it/public/de/default.htm) . Bei verspäteter Anmeldung ist ein Verspätungszuschlag zu bezahlen. Dieser beträgt 20,00 Euro für Anmeldungen zwischen dem 16. Juni 2025 und dem 31. Juli 2025 und 30,00 Euro für Anmeldungen ab dem 01. August 2025. Damit ein Schüler oder eine Schülerin zur Schulverpflegung zugelassen werden kann, müssen alle offenen Zahlungen gegenüber der Stadtverwaltung, beispielsweise auch die Kindergartengebühren, beglichen worden sein. Wer Hilfe bei der Anmeldung braucht, kann sich telefonisch beim Amt für Schule und Freizeit – Fachstelle Schulverpflegung – melden. Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter der Rufnummer 0471-997399 erreichbar.

Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze haben Eltern außerdem die Möglichkeit, eine Ermäßigung auf den Preis des Schulmittagessens zu beantragen. Ausschlaggebend hierfür ist der Faktor der wirtschaftlichen Lage (FwL), der bei der Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) für das Jahr 2024 ermittelt wird. Die EEVE kann ab dem 01.07.2025 abgefasst werden.

Oberschulen
Die Anmeldungen für die Oberschülerinnen und Oberschüler werden ebenfalls ab dem 15. April entgegengenommen. Im Gegensatz zu den Grund- und Mittelschulen können sich Oberschülerinnen und Oberschüler auch noch während des Schuljahres zum Schulmittagessen anmelden.

Weitere Informationen sind auf der Website der Stadt Bozen abrufbar:

https://opencity.gemeinde.bozen.it/Themen/Bildung-Kultur-und-Sport/Schulmensa

Ultimo aggiornamento

Letzte Änderung: 09.06.2025 10:55

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