Neugestaltung des Matteottiplatz: Gericht gibt Gemeinde Recht

Alle Anträge der Firma, die die Arbeiten übernommen hatte, wurden abgewiesen
Veröffentlichungsdatum:

21.06.2023

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Beschreibung

Im Streitfall zwischen der Stadtgemeinde Bozen und der Firma, die den Auftrag für die Neugestaltung des Matteottiplatzes erhalten hatte, hat das Gericht entschieden, dass die Auflösung des Vertrages vonseiten der Gemeindeverwaltung wegen Säumigkeit des Auftragnehmers völlig rechtens war. Die Firma wurde zur Bezahlung des Schadenersatzes und der Prozesskosten verurteilt. Das sind die wichtigsten Eckpunkte des Urteils.

Die säumige Firma hatte Rekurs gegen die Auflösung des Vertrages eingereicht, die die Gemeindeverwaltung verfügt hatte, nachdem der Auftragnehmer wiederholt mit der Ausführung der Arbeiten in Verzug war. Die Schadenersatzforderungen der Gemeinde belaufen sich auf ca. 317.000,00 Euro, die Forderungen wegen des Imageschadens auf 50.000,00 Euro und die geschuldeten Vertragsstrafen auf 79.400,00 Euro.

Das Gericht hat die Forderungen der säumige Firma zurückgewiesen, weil haltlos. Die Vertragsauflösung seitens der Gemeinde war rechtens. Die geschuldeten Vertragsstrafen wurden von 79.400,00 Euro auf 57.366,00 Euro herabgesetzt. Das Gericht hat die säumige Firma zudem zur Bezahlung von 10.562,00 Euro verurteilt. Dieser Betrag entspricht den Mehrausgaben, die die Gemeinde tragen musste, um den Auftrag neu zu vergeben und um die Prozesskosten zu decken. Bozens Bürgermeister Renzo Caramaschi nahm das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis, denn es bringe endlich Klarheit darüber, wer für die Verzögerungen bei den Arbeiten für die Neugestaltung des Matteottiplatzes verantwortlich ist. Er bedankte sich bei der Gemeindeanwaltschaft für die geleistete Arbeit

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Letzte Änderung: 10.01.2025 09:19

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