Beschreibung
In der letzten Zeit wurde in der Presse verbreitet über die Digitalisierung der Anwohnerparkausweise berichtet. Mit diesen Parkausweisen sind Anwohnende berechtigt, auf den öffentlichen (weißen) Stellplätzen ihres Wohnquartiers bzw. in der verkehrsberuhigten Zone zu parken.
Die Stadtviertelbüros erreichten in den letzten Tagen viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die einen digitalen Parkausweis beantragen wollen, darunter auch Anfragen von Personen, die über eine unbegrenzt gültige Parkberechtigung verfügen.
Wie das zuständige Amt der Stadtverwaltung mitteilt, sind unbegrenzt gültige Anwohnerparkausweise auf Papier, die vor dem 24. April 2018 ausgestellt wurden, auch weiterhin gültig sind, wenn die Voraussetzungen, die zu deren Ausstellung geführt haben, noch gegeben sind. Diese Personengruppen müssen also keinen digitalen Parkausweis beantragen.
Aktiv werden müssen nur die Inhaberinnen und Inhaber von Dauerparkausweisen mit einer Laufzeit von fünf Jahren, die nach dem 23. April 2018 ausgestellt wurden und damit noch in diesem Jahr verfallen. Diese Personen sollten kontrollieren, wann ihre Parkberechtigung ausläuft, und – sofern sie noch anspruchsberechtigt sind – über das Landesportal myCIVIS (auch von der Website der Stadt Bozen aus abrufbar) einen neuen, digitalen Anwohnerparkausweis beantragen. Für die Beantragung wird eine SPID-Identität, die elektronische Identitätskarte oder die Bürgerkarte benötigt.
Die Verwaltung betont, dass alle Parkberechtigungen, auch jene auf Papier, bereits in der elektronischen Datenbank vorhanden sind. Wer dies möchte, kann auf der Website der Stadt Bozen überprüfen, wann sein Parkausweis verfällt. https://opencity.gemeinde.bozen.it/Buergerportal/Ansuchen-um-Ausstellung-des-digitalen-Parkausweises-fuer-ansaessige-Buergerinnen-und-Buerger
Die Stadtpolizei prüft anhand des Kfz-Kennzeichens, ob eine Parkberechtigung besteht oder nicht.