Beschreibung
Die zweite Rate der GIS muss innerhalb 16. Dezember 2024 eingezahlt werden, als Saldozahlung für die für das ganze Jahr 2024 geschuldete Steuer. In den nächsten Tagen werden die Informationsschreiben mit der Aufstellung der Liegenschaften gemäß der Datenbank des Steueramtes sowie das Modell F24 für die Zahlung zugestellt. Die Gesamtanzahl der Steuerpflichtigen für die Akontozahlung der GIS 2024 beträgt 48.700.
WEM wird keine Mitteilung zugesandt? Jene Bürger, deren jährliche Steuerschuld sich auf einen Betrag von 10,00 Euro oder weniger beläuft, müssen keine Einzahlung vornehmen und erhalten auch kein Informationsschreiben – 27.074 Bürger (55,59%).
Die übrigen 21.626 Steuerpflichtigen erhalten folgendes Informationsschreiben: · MIT VORAUSBERECHNUNG: 21.040 Bürger (≈97,29%) erhalten das GIS-Informationsschreiben mit der Vorausberechnung und der Aufstellung der Liegenschaften gemäß der Datenbank des Steueramtes (mit den geschuldeten Beträgen ausgefülltes Modell F24). Es ist Pflicht des Steuerträgers die Korrektheit der in der Vorausberechnung angeführten Daten zu kontrollieren. · OHNE VORAUSBERECHNUNG: für 586 Bürger (≈2,71%) war es nicht möglich, die Vorausberechnung durchzuführen. Diese Steuerpflichtigen erhalten jedoch trotzdem das Informationsschreiben und das mit den meldeamtlichen Daten ausgefüllte Modell F24.
Die für die Berechnung der geschuldeten Steuer notwendigen Informationen, die genaue Beschreibung der verschiedenen Tatbestände, deren besondere Besteuerung, die vorzulegende Dokumentation, bei sonstigem Verfall vom Anspruch der Steuerreduzierung, die entsprechenden Formulare, die Gemeindeverordnung und die Beschlüsse sind auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht -www.gemeinde.bozen.it
Informationen: Steueramt Tel.: 0471 997444
steuern@gemeinde.bozen.it
Mo-Mi-Fr 9.00/12.00
Di 8.30/13.00
Do 8.30/13.00 14.00/17.30