GIS 2023 – Gemeinde Bozen

Die zweite Rate der GIS muss innerhalb 18. Dezember 2023 eingezahlt werden
Veröffentlichungsdatum:

22.11.2023

© Gemeinde Bozen - Unbekannte Lizenz

Beschreibung

Die zweite Rate der GIS muss innerhalb 18. Dezember 2023 eingezahlt werden, als Saldozahlung für die für das ganze Jahr 2023 geschuldete Steuer. In den nächsten Tagen werden die Informationsschreiben und das Modell F24 für die Zahlung zugestellt. Die Gesamtanzahl der Steuerpflichtigen für die Saldozahlung der GIS 2023 beträgt 48.649.

WEM wird keine Mitteilung zugesandt?
Jene Bürger, deren jährliche Steuerschuld sich auf einen Betrag von 10,00 Euro oder weniger beläuft, müssen keine Einzahlung vornehmen und erhalten auch kein Informationsschreiben – 27.004 Bürger (≈55,51%).

Von den übrigen 21.645 Steuerpflichtigen, WER erhält welche Information?

MIT VORAUSBERECHNUNG: 21.036 Bürger (≈97,19%) erhalten das GIS-Informationsschreiben mit der Vorausberechnung und der Aufstellung der Liegenschaften gemäß der Datenbank des Steueramtes (mit den geschuldeten Beträgen ausgefülltes Modell F24). Es ist Pflicht des Steuerträgers die Korrektheit der in der Vorausberechnung angeführten Daten zu kontrollieren.

OHNE VORAUSBERECHNUNG: für 609 Bürger (≈2,81%) war es nicht möglich, die Vorausberechnung durchzuführen. Diese Steuerpflichtigen erhalten jedoch trotzdem das Informationsschreiben und das mit den meldeamtlichen Daten ausgefüllte Modell F24.

Die für die Berechnung der geschuldeten Steuer notwendigen Informationen, die genaue Beschreibung der verschiedenen Tatbestände, deren besondere Besteuerung, die entsprechenden Formulare, die Gemeindeverordnung und die Beschlüsse sind auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht -www.gemeinde.bozen.it

Informationen:

Tel.: 0471 997444

Mail: steuern@gemeinde.bozen.it

Mo-Mi-Fr 9.00/12.00

Di 8.30/13.00

Do 8.30/13.00 14.00/17.30

Bilder

Ultimo aggiornamento

Letzte Änderung: 09.06.2025 17:53

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