Beschreibung
Der Stadtrat hat vor kurzem die neue Richtlinie für die Ausstattung von öffentlichen Flächen mit Außenmöbeln genehmigt. Die alte Regelung war seit 2012 in Kraft und wird nun durch diese neue Richtlinie ersetzt. Die neue Richtlinie enthält die Auflagen für die Besetzung des öffentlichen Grundes mit Tischen, Stühlen, Markisen, Pergolen, Sonnenschirmen, Pflanzenkästen, Podesten und anderen Elementen für die Freiraumgestaltung. Sie enthält auch die Regelung für die Ausstellung der Konzessionen für die Besetzung öffentlichen Grundes, die zeitliche Befristung der Besetzung und die Schutzvorschriften, die z.B. bei denkmalgeschützten Gebäuden oder bei Flächen von kunsthistorischem Wert gelten. Die geforderten ästhetischen und funktionalen Merkmale der Gestaltungselemente sind in den Informationsblättern beschrieben, die der Richtlinie beiliegen. Personen, die im betreffenden Stadtgebiet ein Handelsgewerbe ausüben, können auf der Grundlage dieser technischen Richtlinie Gestaltungsprojekte einreichen, um den öffentlichen Raum vor ihren Betrieben aufzuwerten.
Die Stadträtin für Wirtschaftstätigkeiten der Stadtgemeinde Bozen, Johanna Ramoser, lädt zu einer Pressekonferenz, bei der auch die Landesrätin für Raumordnung, Landschaft und Landesdenkmalamt, Maria Magdalena Hochgruber Kuenzer, die Landeskonservatorin Karin Dalla Torre und die Direktorin der Vermögensabteilung der Stadtgemeinde Bozen, Ulrike Pichler anwesend sein werden. Die Pressekonferenz findet statt am:
DONNERSTAG, 16. MÄRZ 2023 um 10.00 Uhr
vor dem WALTHERHAUS, Schlernstraße Nr. 1 in Bozen
Die Medienvertreter/innen sind herzlich eingeladen.