Beschreibung
Das Assessorat für Sozialpolitik der Stadtgemeinde Bozen teilt mit, dass in wenigen Tagen im Amtsblatt der Republik das interministerielle Dekret veröffentlicht wird, mit dem die Einkaufskarte „Carta Dedicata a Te“ für 2025 genehmigt wird. Für die Finanzierung der Einkaufskarte stellt der Staat 500 Mio. Euro bereit. Auch heuer hat die Einkaufskarte einen Wert von 500,00 Euro pro Familie und kann für den Einkauf von Grundnahrungsmittel verwendet werden. Es muss kein Antrag bei der Gemeinde oder beim Bürgerzentrum gestellt werden. Die Gemeindeämter erteilen auch keine telefonische Auskunft über die Einkaufskarte.
Das NISF wird innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung des interministeriellen Dekretes die Liste der Anspruchsberechtigten erstellen und sie an die Gemeinden weiterleiten.
Die Anspruchsberechtigten werden mit einem Einschreibebrief offiziell darüber informiert, wo sie die Einkaufskarte abholen können und wie sie verwendet werden kann. Es ist daher nicht notwendig, ein Gesuch einzureichen. Die Liste der Anspruchsberechtigten wird auf der Website der Stadtgemeinde Bozen veröffentlicht, und die Bürgerinnen und Bürger können anhand ihrer ISEE-Protokollnummer prüfen, ob sie auf der Liste stehen und somit Anspruch auf die Einkaufskarte haben.
Weitere Infos folgen nach der Veröffentlichung des interministeriellen Dekretes.
Info: Carta dedicata a te