Beschreibung
Nach Feststellung dass der Betrieb der Heizanlagen in der Zone E, welche die Stadt Bozen umfasst, vom 22. Oktober bis zum 7. April erlaubt ist; In Abweichung der obengenannten Gesetzesbestimmung kann der Bürgermeister den jährlichen Zeitraum des Betriebs der Heizanlagen verlängern. nach Einsichtnahme in die Verordnung vom 07.03.2018, die die Möglichkeit einer Verlängerung der Heizperiode vorsieht, für maximal 7 Stunden pro Tag, mittels Mitteilung seitens der Medien; aus den genannten Gründen ermächtigt der Bürgermeister die Fortsetzung der Benutzung der Heizanlagen in den Gebäuden auf dem Gemeindegebiet bis zum 15.04.2023.