Beschreibung
Wichtiger Hinweis: Die Parkausweise für Ansässige für die farbigen Zonen, die ab dem 23.04.2018 ausgestellt worden sind, sind fünf Jahre gültig. Sie sind daher entweder schon verfallen oder sie verfallen demnächst. Die Gemeindeverwaltung ruft daher alle Inhaber/innen eines Parkausweises auf, das Verfallsdatum zu kontrollieren, um Geldbußen zu vermeiden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann einen neuen Parkausweis beantragen.
Der neue Parkausweis kann nur online beantragt werden. Geben Sie auf der Website der Stadtgemeinde Bozen (www.gemeinde.bozen.it) unter „Suche“ den Begriff “digitaler Parkausweis” ein. Klicken Sie dann auf „Ansuchen um Ausstellung des digitalen Parkausweises für ansässige Bürgerinnen und Bürger”. Für die Weiterleitung des Ansuchens müssen Sie sich mit Ihrem SPID, mit Ihrer elektronischen Identitätskarte oder Ihrer Bürgerkarte anmelden. Sobald Sie sich angemeldet haben, können Sie auch kontrollieren, wie viele Parkausweise auf Ihre Familienmitglieder ausgestellt sind, oder Sie können die Löschung des Parkausweises für Ihr Fahrzeug beantragen, weil Sie es z.B. verkauft oder verschrottet haben. Auch die Mitteilung von Änderungen der registrierten Daten müssen über das Online-Portal gemacht werden.
Wer einen Parkausweis in Papierform besitzt, der vor 2018 ausgestellt wurde und daher keine Fälligkeit hat, kann einen neuen digitalen Parkausweis beantragen. Das Verfahren für die Weiterleitung des Ansuchens ist das gleiche wie oben.
Die Aktivierung des SPID ist kostenlos. Bei Fragen zum SPID oder zum Online-Portal MyCivis wenden Sie sich bitte an ein Bürgerzentrum (Tel. 0471 997808 – Mo, Di, Mi und Fr 8.30 - 13.00 Uhr / Do 8.30 - 15.00 Uhr).