Beschreibung
Bei einer Pressekonferenz mit den Verantwortlichen der SEAB AG und des Landesamtes für Abfallbewirtschaftung wurden die neuen Tarife vorgestellt. Sie gelten rückwirkend ab dem 01. Januar 2023 und wurden auf der Grundlage der Kriterien angepasst, die die Behörde für die Regulierung der Energie, der Netzwerke und der Umwelt ARERA festgelegt hat.
Die Müllgebühren wurden im Schnitt zwischen 2,9% und 5% je nach Größe des Haushaltes angehoben. Die Anhebung liegt somit deutlich unter dem Inflationswert, der 2022 bei 9,2% lag. Dienste wie die Straßenreinigung und die Müllsammlung werden hingegen auch heuer in der gewohnten Form durchgeführt.
Der Bürgermeister von Bozen, Renzo Caramaschi, der Präsident der SEAB AG, Kilian Bedin, der Direktor der SEAB AG, Matthias Fulterer und der Direktor des Landesamtes für Abfallbewirtschaftung, Giulio Angelucci haben die Tarifänderungen vorgestellt.
Laut der neuen Ordnung über die Anwendung der Abfallgebühr muss der Stadtrat jedes Jahr die Tarife für die verschiedenen Kategorien anpassen. Die Anpassung erfolgt auf der Grundlage der neuen Tarifstruktur, die sich an den Kriterien der Behörde ARERA orientiert. Die Einnahmen werden nun – wie die Anwesenden erklärten -, im Wirtschafts- und Finanzplan definiert auf der Grundlage der MTR2-Methode der Behörde ARERA, welche die Basis für die Festlegung der Tarife im betreffenden Jahr ist. Die Gesamtausgaben für die Erbringung der Dienste werden 2023 um 4,9% ansteigen. Der Kostenanstieg ist auf Verbesserungen bei der Durchführung der Dienstleistungen, auf einen Anstieg bei der Wiedergewinnung der Wertstoffe und auf die Aufnahme von neuen Mitarbeitenden zurückzuführen. Die voraussichtlichen Einnahmen aus den Tarifen laut ARERA belaufen sich auf fast 18,24 Millionen Euro.
Bei der Berechnung der Tarife werden zwei Aspekte berücksichtigt: zum einen die Kosten (ein fixer Anteil und ein variabler Anteil), die auf der Grundlage der Berechnungsmethode „metodo normalizzato“ berechnet werden, und ein variabler Anteil (Grundtarif + Zusatzgebühren), der durch die Anzahl der Entleerungen bestimmt wird. Für die Haushalte beträgt die Anhebung der Müllgebühren im Schnitt 3,7%, für die Betriebe 3,2% durchschnittlich. Haushalte, in denen Personen leben, die älter als 65 Jahre sind, oder die ein Einkommen bis 20.000,00 Euro nachweisen, erhalten eine Reduzierung von 50%. Eine Reduzierung von 35% der Müllgebühren gibt es für Haushalte mit einem Einkommen zwischen 20.000,00 und 35.000,00 Euro.
Bürgermeister Caramaschi erklärte, dass sich auch Südtirol an die Neuerungen bei der Berechnung der Müllgebühren anpassen musste, die nun für ganz Italien gelten. „Die Behörde ARERA legt die verschiedenen Kostenkomponenten fest, aus denen sich die Tarife zusammensetzen. Die Zuständigkeiten liegen daher nicht mehr bei den Gemeinden oder bei den von den Gemeinden beauftragten Gesellschaften und auch nicht beim Land.“ sagte Caramaschi. „Die Gemeinden müssen nun den Wirtschafts- und Finanzplan an die Behörde ARERA weiterleiten, und sie entscheidet dann auf der Grundlage der darin enthaltenen Daten über die verschiedenen Posten und die Höhe der Tarife. Ich möchte betonen, dass z.B. in Bozen ein Haushalt, der im Schnitt aus 4 Personen besteht und in einer Wohnung mit einer Fläche von 80 m² wohnt, 265,00 Euro Müllgebühren im Jahr zahlt, während im nationalen Durchschnitt ein Haushalt dieser Art 324,00 Euro ausgeben muss. In Trient werden sogar 400,00 Euro in Rechnung gestellt. Es ist offensichtlich, dass der Kostenpunkt der Abfallentsorgung das größte Gewicht bei der Berechnung des Tarifs hat. Wir entsorgen unsere Abfälle in der Müllverbrennungsanlage und zahlen dafür ca. 80,00 Euro pro Tonne Abfall. Gemeinden, die ihren Müll außerhalb der Provinz oder der Region entsorgen lassen müssen, müssen deutlich mehr zahlen.“