Verkehrs- und Parkregelung anläßlich des Christkindlmarktes 2025

Bürgermeisterverordnungen Nr. 777 und 794/2025 - Maßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsstaus in der Altstadt und im übrigen Gemeindegebiet
Veröffentlichungsdatum:

19.11.2025

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Beschreibung

Vom 27. November 2025 bis zum 22. Dezember 2025 gilt samstags und sonntags für die Anrainer folgende Parkregelung:

  • samstags ab 19:00 Uhr bis sonntags 10.00 Uhr 
  • sonntags ab 19.00 Uhr bis montags 08.00 Uhr

Vom 27. November 2025 bis zum 6. Januar 2026 gilt folgende Verkehrs- und Parkregelung:

  • Einführung der folgenden Verkehrsregelung mit dem Ziel, Staus auf den Zufahrtsstraßen ins Stadtzentrum von Bozen vorzubeugen. Durch die Staus kann der Verkehr nicht mehr fließen, und bei den Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs, die die Achse Rittner Straße – Garibald-Straße nutzen, kommt es zu Verspätungen. Diese Verkehrsregelung gilt in den Fällen, in denen die Parkgaragen Waltherplatz, Waltherpark und Lauben Parking zu 90% ausgelastet sind (laut den der Gemeinde zur Verfügung stehenden Daten).
    • Es gilt ein Fahrverbot in der M.-Nusser-Straße an der Kreuzung mit der Schlachthofstraße in Richtung Giuseppe-Verdi-Platz und die Umleitung der PKW und Reisebusse in das Parkhaus Bz Mitte, bis alle verfügbaren Autostellplätze besetzt sind.
    • Sobald alle Stellplätze im Parkhaus Bz Mitte (Punkt B) besetzt sind, gilt ein Fahrverbot auf den Zufahrtsrampen zur Virgl-Brücke von der Innsbrucker Straße aus kommend. Die Fahrzeuge werden über die Innsbrucker Strasse zu den Parkplätzen "Ex Rola" und Messe Bozen
    • umgeleitet. Gleichzeitig gilt ein Fahrverbot in der Rittner Strasse an der Kreuzung mit der Zwölfmalgreiner Privatstrasse (Kreisverkehr), in Richtung Bahnhofsplatz mit Umleitung der Fahrzeuge zum Parkplatz "Ex Rola“ und Messe Bozen.
    • Sobald alle Stellplätze auf dem Parkplatz „Ex Rola“ in der Schlachthofstrasse besetzt sind, gilt für die Fahrzeuge, die in Richtung Boznerbodenweg fahren, ein Fahrverbot ab dem Kreisverkehr bei der Großmarkthalle in der Schlachthofstrasse (mit Ausnahme der Busse welche an den Tagen 30. und 31.11.2025 und am 6.,7.,8.,13.,14.,20. und 21.12.2025). Die Fahrzeuge werden auf die Innsbrucker Straße umgeleitet.

Weitere Einzelheiten finden Sie in der beigefügten Verordnung.

Bearbeitet von

5.2 Amt für Mobilität

Verkehrsanalysen, Verkehrsplanung, Ampelregelung, Nachhaltige Mobilität, öffentliche Beleuchtung, COSAP bei Bauarbeiten

Weitere Informationen

Letzter Veröffentlichungstag

07.01.2026

Ultimo aggiornamento

Letzte Änderung: 21.11.2025 10:44

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