Beschreibung
Pflicht der persönlichen Identifizierung der Urlaubsgäaste bei jeglicher Art von Unterkunftseinrichtungen gemäß Art. 109 des Einheitlichen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit. Lesen Sie das beiliegende Rundschreiben des Regierungskommissariats der Provinz Bozen vom 25. November 2024, Prot.-Nr. 50045.