Zuweisung von gemeindeeigenen Liegenschaften für die kommerzielle Nutzung

  • Dienst aktiv

Konzession/Vermietung von Grundstücken und Gebäuden im Besitz der Gemeinde

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

An alle Wirtschaftstreibende, die an der Konzession/Vermietung von Liegenschaften für die Ausübung von Handelstätigkeiten interessiert sind und über die Rechtfähigkeit zur Verhandlung mit der öffentlichen Verwaltung verfügen.

Bozen

Beschreibung

Das Amt für Vermögen vergibt Räumlichkeiten und Grundstücke für die kommerzielle Nutzung, die zum öffentlichen, unverfügbaren und verfügbaren Vermögen der Gemeinde Bozen gehören, um den Bedürfnissen und der wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde gerecht zu werden.

So geht’s

  1. Die derzeit öffentlichen  Bekanntmachungen zu den verfügbaren Liegenschaften finden Sie im Abschnitt "Weitere Informationen"
           
  2. Wenn Sie eine neue Idee haben und/oder:

    a) Sie sind auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für Ihre Handelstätigkeit und/oder möchten Interesse an einer anderen gemeindeeigenen Liegenschaft zur gewerblichen Nutzung bekunden;

    b) Sie möchten Ideen, Projekte oder Aktivitäten für eine Handelstätigkeit in einer gemeindeeigenen Liegenschaft vorschlagen;

    c) Sie sind interessiert an der vorübergehenden Nutzung einer gemeindeeigenen Liegenschaft:

    Laden Sie das nachstehende Formular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es an die folgende E-Mail-Adresse: 8.1.0@gemeinde.bozen.it

Was Sie benötigen

Die einzureichenden Unterlagen sind in der öffentlichen Bekanntmachung der Markterhebung und im Einladungsschreiben zum Verfahren angegeben.

Was Sie erhalten

Konzession zur Nutzung eines Gebäudes für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit

Fristen und Fälligkeiten

Die einzuhaltenden Fristen sind in den Unterlagen der öffentlichen Bekanntmachungen angegeben

Weitere Informationen

8.1 Ordnung für die Verwaltung des Immobiliarvermögens der Gemeinde Bozen

Die Ordnung regelt die Modalitäten zur Verwaltung des Immobiliarvermögens, das Eigentum der Gemeinde ist bzw. über welches sie verfügt.

8.4 Ordnung über das Vertragswesen

Die Ordnung regelt die Beschaffung von Bauleistungen, Dienstleitungen und Lieferung sowie den Abschluss von Verträgen allgemein.

8.1 Datenschutzinformation – Informationen über vermögensrechtliche Verfahren für die Vergabe in Konzession/in Vermietung von Gemeindeeigenen Liegenschaften

8.1 Datenschutzinformation – Informationen über vermögensrechtliche Verfahren für die Vergabe in Konzession/in Vermietung von Gemeindeeigenen Liege...

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