Verleihung der italienischen Staatsbürgerschaft an ausländische BürgerInnen italienischer Abstammung

  • Dienst aktiv

Wenn Sie italienischer Abstammung sind, können Sie die Verleihung der italienischen Staatsbürgerschaft beantragen

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Für wen

Ausländische Bürgerinnen und Bürger, die in Bozen wohnhaft sind und direkter Linie von einem italienischen Vorfahren bzw. einer italienischen Vorfahrin abstammen.

Bozen

So geht’s

Merken Sie einen Termin beim Amt für demografische Dienste vor. Vergessen Sie nicht, beim vereinbarten Termin die unten aufgelisteten Unterlagen mitzunehmen!

Was Sie benötigen

  • Ausgefüllter Antrag auf Anerkennung des italienischen "Status Civitatis”
  • Reisepass
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Von der italienischen Geburtsgemeinde ausgestellter Auszug aus dem Geburtenregister betreffend den italienischen, ins Ausland ausgewanderten Vorfahren bzw. die italienische, ins Ausland ausgewanderte Vorfahrin
  • Geburtscheine all seiner/ihrer Nachfahren in direkter Linie, einschließlich des Geburtscheines der Person, die den Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft beantragt
  • Trauschein und Totenschein des/der ins Ausland augewanderten Vorfahren/Vorfahrin
  • Eventuelle Trauscheine und Totenscheine all seiner/ihrer Nachfahren in direkter Linie, einschließlich der Eltern der Person, die den Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft beantragt
  • Von der Behörde des Auswanderungsstaates ausgestellte Bescheinigung, mit welcher bestätigt wird, dass der/die seinerzeit ausgewanderte italienische Vorfahre/Vorfahrin die Staatsbürgerschaft des Auswanderungsstaates nicht vor der Geburt des von ihm/ihr abstammenden Elternteils der antragstellenden Person erworben hatte

Von Amts wegen werden zudem folgende Dokumente eingeholt:

  • die vom zuständigen italienischen Konsulat ausgestellte Bescheinigung, mit welcher bestätigt wird, dass weder die Vorfahren in direkter Linie noch die Person, die den Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft beantragt, jemals auf die italienische Staatsbürgerschaft verzichtet haben.
  • die meldeamtliche Stellung der antragstellenden Person.
Achtung!

Falls die oben aufgelisteten Unterlagen aus dem Ausland stammen, müssen sie ins Italienische übersetzt und legalisiert werden (es sei denn, es bestehen anderslautende internationale Vereinbarungen).

Was Sie erhalten

Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft von Geburt an

Fristen und Fälligkeiten

90 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Kontakt

Telefono:
0471 997136

E-mail:
staatsbuergerschaften@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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