Umschreibung einer im Ausland geschlossenen Ehe

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So können Sie eine im Ausland geschlossene Ehe in Bozen umschreiben

© Photo by Free-Photos/by pixabay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

An Ehepaare, die im Ausland geheiratet haben.

Bozen

Beschreibung

Personen mit Wohnsitz in Bozen, die im Ausland geheiratet haben, können die Umschreibung der entsprechenden Akte in das standesamtliche Register der Gemeinde Bozen beantragen.

So geht’s

Der Antrag auf Umschreibung kann übermittelt werden:

  • Online über das Portal des Meldeamtes SDO. Klicken Sie dazu einfach auf das rote Feld unterhalb des Textes.

oder

  • Füllen Sie das nachstehende Formular aus und senden Sie es an die E-Mail-Adresse trauungen@gemeinde.bozen.it oder an die zertifizierte E-Mail-Adresse 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it, zusammen mit den angegebenen Unterlagen und einer Fotokopie Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments, wenn das Formular nicht digital unterzeichnet ist oder die PEC, von der es versendet wird, nicht im INAD eingetragen ist.

Was Sie benötigen

  1. Ausgefülltes Formular für den Antrag auf Umschreibung der Ehe
  2. Eine der folgenden Bescheinigungen der Ehe: Originalausfertigung der Heiratsurkunde, übersetzt und von einer italienischen diplomatischen oder konsularischen Behörde legalisiert; Heiratsbescheinigung oder Auszug aus dem Trauungsregister mit Apostilla; mehrsprachiger Auszug aus der Heiratsurkunde oder Ehebescheinigung gemäß internationalem Modell oder gemäß Standardmodell i.S. der EU-Verordnung 2016/1191. Die Bescheinigungen/ Heiratsurkunde dürfen nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt der Einreichung sein.
  3. Personalausweis der antragstellenden Person

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag wird unverzüglich bearbeitet.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

für den Antrag

Kontakt

Telefon - Anrufbeantworter:
0471 997143

E-mail:
trauungen@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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