Mit der Zuteilung des Schulgebäudes verpflichtet sich der Nutzungsberechtigte:
a) die Benutzungsordnung zu unterschreiben
b) eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft in Höhe von 5.000,00 € abzuschließen, die spätestens 2 Wochen vor Tätigkeitsbeginn vorzulegen ist und eine Geltungsdauer von insgesamt mindestens 3 Monaten haben muss