Überlassung von Schulgebäuden an Vereine und Genossenschaften während der Schulsommerferien

  • Dienst aktiv

Kinderferien: 23. Juni - 25. Juli 2025 Vereinsaktivitäten: 23. Juni – 01. August 2025

© Redaktion/Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Gesetzliche Vertreter von gemeinnützigen Vereinen und Genossenschaften

Bozen

Beschreibung

Die Gemeindeverwaltung bietet Vereinen und Genossenschaften auch in diesem Jahr die Möglichkeit Schulgebäude für Sommeraktivitäten für Kinder und Jugendliche der Grund- und Mittelschulen zu nutzen

  • vom 23. Juni bis 25. Juli 2025 (Kinderferien)

und/oder

  • vom 23. Juni bis 01. August 2025 (Vereinsaktivitäten)

So geht’s

  • Laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es aus (siehe unten)
  • Fügen Sie eine Kopie des Ausweises des gesetzlichen Vertreters der Vereinigung oder Genossenschaft bei
  • Senden Sie den Antrag an das Amt für Schule und Freizeit per PEC (4.4.0@pec.bolzano.bozen.it) oder geben Sie es persönlich ab (nach telefonischer Vereinbarung unter 0471 997548)

bis spätestens 31. Jänner 2025, 12:00 Uhr

Was Sie benötigen

1. Antrag auf Nutzung von Räumlichkeiten in Schulen
2. Benutzungsordnung
3. Bank- oder Versicherungsbürgschaft in Höhe von 5.000,00 €

4.4 Antrag auf Nutzung von Räumlichkeiten in Schulen - Kinderferien

Interaktives Formular für die Beantragung der Nutzung von Schulgebäuden während der Sommerpause

4.4 Antrag auf Nutzung von Räumlichkeiten in Schulen - Vereinsaktivitäten

Interaktives Formular für die Beantragung der Nutzung von Schulgebäuden während der Sommerpause

4.4 Benutzungsordnung

Benutzungsordnung im Rahmen von außerschulischen Tätigkeiten in Schulen und Kindergärten

Was Sie erhalten

Genehminung der Nutzung von Schulgebäuden für Sommerinitiativen

Fristen und Fälligkeiten

Antragsformular bis spätestens 31. Januar eines jedes Jahres // Genehmigung bis spätestens 31. März eines jeden Jahres

Zugang zum Dienst

Mit der Zuteilung des Schulgebäudes verpflichtet sich der Nutzungsberechtigte:

a) die Benutzungsordnung zu unterschreiben
b) eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft in Höhe von 5.000,00 € abzuschließen, die spätestens 2 Wochen vor Tätigkeitsbeginn vorzulegen ist und eine Geltungsdauer von insgesamt mindestens 3 Monaten haben muss

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