Gesetzliche Vertreter von gemeinnützigen Vereinen und Genossenschaften
Bozen
Beschreibung
Die Gemeindeverwaltung bietet Vereinen und Genossenschaften auch in diesem Jahr die Möglichkeit Schulgebäude für Sommeraktivitäten für Kinder und Jugendliche der Grund- und Mittelschulen zu nutzen
vom 23. Juni bis 25. Juli 2025 (Kinderferien)
und/oder
vom 23. Juni bis 01. August 2025 (Vereinsaktivitäten)
So geht’s
Laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es aus (siehe unten)
Fügen Sie eine Kopie des Ausweises des gesetzlichen Vertreters der Vereinigung oder Genossenschaft bei
Senden Sie den Antrag an das Amt für Schule und Freizeit per PEC (4.4.0@pec.bolzano.bozen.it) oder geben Sie es persönlich ab (nach telefonischer Vereinbarung unter 0471 997548)
bis spätestens 31. Jänner 2025, 12:00 Uhr
Was Sie benötigen
1. Antrag auf Nutzung von Räumlichkeiten in Schulen 2. Benutzungsordnung 3. Bank- oder Versicherungsbürgschaft in Höhe von 5.000,00 €
Mit der Zuteilung des Schulgebäudes verpflichtet sich der Nutzungsberechtigte:
a) die Benutzungsordnung zu unterschreiben b) eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft in Höhe von 5.000,00 € abzuschließen, die spätestens 2 Wochen vor Tätigkeitsbeginn vorzulegen ist und eine Geltungsdauer von insgesamt mindestens 3 Monaten haben muss
Dieser Kriterienkatalog regelt die Nutzung der gemeindeeigenen Schul- und Kindergartengebäude und der dazugehörigen Außenflächen durch Vereine oder Körperschaften ohne Gewinnabsichten