Trennung und Scheidung

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Erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen müssen, um sich vor dem Standesbeamten trennen oder scheiden zu lassen

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Für wen

Sie können in folgenden Fällen die einvernehmliche Trennung oder Scheidung beantragen:

  • wenn die Ehe in der Gemeinde Bozen vollzogen wurde, unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz der Eheleute;
  • wenn die Trauungsurkunde einer Ehe, die mit religiöser Feier in der Gemeinde Bozen oder im Ausland vollzogen wurde, in das Trauungsregister der Stadtgemeinde Bozen eingetragen wurde;
  • wenn einer der Ehegatten seinen Wohnsitz in der Gemeinde Bozen hat.
Bozen

Beschreibung

Trennung und Scheidung können unter bestimmten Voraussetzungen vor dem Standesbeamten vollzogen werden.

So geht’s

Nehmen Sie Kontakt zum Amt für Demografische Dienste auf (Telefon-Nr. sind unten angeführt), um das Datum der Unterzeichnung der einvernehmlichen Vereinbarung zu festzulegen.
Bei diesem Unterzeichnungstermin wird ein weiterer Termin für die bestätigende Unterzeichnung der Vereinbarung festgelegt (mindestens 30 Tage nach dem ersten Termin).

Sollten die Eheleute weder deutsch noch italienisch sprechen, müssen sie von einem Dolmetscher begleitet werden.
Der Beistand eines Rechtsanwaltes ist fakultativ..

Was Sie benötigen

  • Beleg der erfolgten Zahlung an das Gemeindeschatzamt der festen Gebühr von 16 Euro.

Sie können die Zahlung wie folgt vornehmen:

  • beim Schatzamt der Gemeinde Bozen, Gumergasse 7, Erdgeschoss
  • mittels Überweisung auf das Bankkonto IBAN IT 28 A 05856 11613 080571315836

Als Zahlungsgrund bitte „Feste Gebühr laut Art. 12, Abs. 6 des G. 162/2014” angeben.

Was Sie erhalten

Trennungs- oder Scheidungsurkunde

Die Bestätigung der Vereinbarung führt zur Trennung oder Ehescheidung (Auflösung der zivilrechtlich geschlossenen Ehe oder Beendigung der zivilrechtlichen Wirkungen der nach katholischem oder nichtkatholischem Ritus geschlossenen Ehe) oder zur Änderung früherer Trennungs- oder Scheidungsbedingungen.

Fristen und Fälligkeiten

Es ist möglich, die Scheidung zu beantragen:
-nach 6 Monaten im Falle einer einvernehmlichen Trennung
-nach 1 Jahr im Falle einer gerichtlichen Trennung

Die Ausfertigung der Urkunde erfolgt ohne Verzögerung.

Zugang zum Dienst

Amt für demographische Dienste

Meldeamt - Standesamt - Staatsangehörigkeit - Wahlamt

Vintlerstraße 16 - Bozen

Sonderfälle

Eine Trennung oder Scheidung vor dem Standesbeamten ist nicht möglich, wenn das Paar minderjährige oder volljährige Kinder hat, die entmündigt/unfähig oder wirtschaftlich abhängig sind, und/oder wenn die Vereinbarung andere Vermögensübertragungsvereinbarungen als den regelmäßigen Unterhalt oder die Scheidungszulage enthält.

Kontakt

Telefon:
0471 997138

Telefon:
0471 997139

Telefon:
0471 997140

Telefon:
0471 997143

E-mail:
trauungen@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

monday
08:30 - 13:00
tuesday
08:30 - 13:00
wednesday
08:30 - 13:00
thursday
08:30 - 17:00
friday
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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