Für wen
Der Strombonus ist eine von der Regierung vorgesehene und von der Regulierungsbehörde für Energie (Arera) umgesetzte Ermäßigung auf die jährlichen Stromkosten, wenn ein Familienmitglied an einer schwerwiegenden Krankheit leidet und auf die Nutzung von Hilfsgeräten angewiesen ist:
- lebenserhaltende elektromedizinische Geräte
- Transportmittel und Hebehilfen für Behinderte (mit elektrischem Antrieb)
- Geräte zur Vorbeugung und Behandlung von Dekubitus (mit elektrischem Strom)
Die Hilfsgeräte, die für den Bonus in Frage kommen, wurden durch Dekret des Gesundheitsministeriums vom 13. Januar 2011 festgelegt.