Stadtpolizei - Ratenzahlung von verwaltungsrechtlichen Geldbußen

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Übertretungen

Antrag auf Teilung der fälligen Zahlung in monatliche Raten (mindestens 100 €)

Für wen

Personen, die zur Zahlung einer oder mehrerer Verwaltungsstrafen verpflichtet sind und sich in einer sehr schlechten finanziellen Lage befinden.

Bozen

Beschreibung

Wer eine oder mehrere verwaltungsrechtliche Geldbußen bezahlen muss und wirtschaftlich bedürftig ist, kann eine Ratenzahlung beantragen. Die wirtschaftliche Bedürftigkeit muss mit einem entsprechenden Nachweis belegt werden. Der Mindestbetrag pro Rate ist auf 100,00 Euro festgelegt.

Sollte der Antrag um Ratenzahlung genehmigt werden, kontrolliert das Stadtpolizeikommando den Eingang der Zahlungen. Werden die erste Rate oder zwei Raten nicht fristgerecht bezahlt, so verfällt automatisch das Recht auf Ratenzahlung.

So geht’s

Durch persönliches Erscheinen im Büro der Stadtpolizei in der Galilei-Straße 23.

Was Sie benötigen

Letzte eingereichte Steuererklärung (730 oder Einkommenssteuererklärung).

Fristen und Fälligkeiten

20 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

KOSTENLOS

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