Wer eine oder mehrere verwaltungsrechtliche Geldbußen bezahlen muss und wirtschaftlich bedürftig ist, kann eine Ratenzahlung beantragen. Die wirtschaftliche Bedürftigkeit muss mit einem entsprechenden Nachweis belegt werden. Der Mindestbetrag pro Rate ist auf 100,00 Euro festgelegt.
Sollte der Antrag um Ratenzahlung genehmigt werden, kontrolliert das Stadtpolizeikommando den Eingang der Zahlungen. Werden die erste Rate oder zwei Raten nicht fristgerecht bezahlt, so verfällt automatisch das Recht auf Ratenzahlung.