Für wen
Verkehrsteilnehmer/innen, Fahrzeugfahrer/innen und Fußgänger/innen, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, für den der Unfallbericht, der von den am Unfall beteiligten Personen ausgefüllt wurde, nicht ausreicht, und daher führen die Polizeiorgane die Unfallerhebung durch (Art. 11 der Straßenverkehrsordnung).
Wer kann das Ansuchen stellen
Der Antrag um Aushändigung des Unfallberichts kann von den Personen eingereicht werden, die in den Verkehrsunfall verwickelt waren, vom Fahrzeugbesitzer oder von der Fahrzeugbesitzerin, bei Minderjährigen von einem Elternteil oder wer die elterliche Gewalt ausübt, vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin oder von einer bevollmächtigten Person.