Schulmensa: Speisepläne und Sonderkost

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Die Schülerinnen und Schüler, die die Schulmensa besuchen, können unter mehreren Speiseplänen auswählen

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Für wen

Eltern oder Erziehungsberechtigte mit schulpflichtigen Kindern, die beim Schulverpflegungsdienst eingeschrieben sind; volljährige Schüler/innen; Lehrpersonen, Praktikanten, Erzieher/innen.

Bozen

Beschreibung

Der Speiseplan wird über vier Wochen mit Rücksicht auf die Jahreszeit und die nationalen Richtlinien entwickelt und daher dreimal im Schuljahr geändert.

Gerichte geben oft schon im Namen an, aus welchen Zutaten sie bestehen, welche Art von Produkten sie anbieten und woher sie stammen.

Für Mensagäste mit bestimmten gesundheitlichen Problemen werden auf Antrag Sondermahlzeiten bereitgestellt.

Für Oberschülerinnen und Oberschüler gibt es ein anderes Menü.  Sie können ihr Essen an der Self-Service-Theke selbst auswählen.

Alle Menüs sind am Ende dieser Seite angeführt.

So geht’s

Sonderkost aus persönlichen Gründen beantragen

Sollten der Regelspeiseplan nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, haben Sie die Möglichkeit, bei der Anmeldung zur Schulverpflegung unter folgenden Sonderspeiseplänen auswählen:

  • Speiseplan ohne Fleisch;
  • Speiseplan ohne Schweinefleisch;
  • Speiseplan ohne Rindfleisch;
  • Speiseplan ohne Schweine- und Rindfleisch;
  • Speiseplan ohne Fleisch und ohne Fisch

Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen beantragen

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen benötigen, müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, welches gesundheitliche Problem dem Antrag zu Grunde liegt. Das Attest muss vom Amtskinderarzt/von der Amtskinderärztin, von einemAllgemeinmediziner/einer Allgemeinmedizinerin, von einem Allergologen/einer Allergologin des Krankenhauses oder von einem Arzt/einer Ärztin des Dienstes für Diätetik und klinische Ernährung ausgestellt worden sein.

Gehen Sie bei der Beantragung bitte wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich mit Ihrem SPID oder Ihrer Bürgerkarte auf dem Landesportal myCIVIS;
  2. Mensa für Schuler
  3. Online-Anmeldung
  4. Antrag auf Diätkost
  5. Füllen die Felder aus und legen Sie Ihrem Antrag das ärztliche Attest bei, aus dem hervorgeht, dass die Person Sonderkost benötigt

Wichtig!

Die Bereitstellung von Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen muss nicht jedes Jahr neu beantragt werden. Der Antrag bleibt während der gesamten Schullaufbahn gültig, vorausgesetzt, der Schüler bzw. die Schülerin ist ordnungsgemäß zur Schulverpflegung angemeldet. Wir informieren Sie vorab per SMS-Mitteilung, ab wann die Diätkost bereitgestellt wird. Die SMS wird an die Mobilfunknummer gesandt, die Sie bei der Online-Anmeldung zur Schulverpflegung im persönlichen Bereich von myCIVIS angegeben haben

Wenn Sie Ihr Kind erst nach dem 31. August zur Schulverpflegung anmelden, wird die Sonderkost möglicherweise nicht bereits mit Beginn des neuen Schuljahres bereitgestellt, da die Verwaltung und auch die Küche eine gewisse Zeit brauchen, um den Antrag zu bearbeiten und den Speiseplan vorzubereiten.

Hat der Schüler bzw. die Schülerin bereits im Vorjahr eine Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen erhalten, gilt das ärztliche Attest aus dem Vorjahr auch für das neue Schuljahr.

Benötigt Schüler bzw. die Schülerin in diesem Jahr hingegen keine Sonderkost mehr oder muss der Diätplan aufgrund eines geänderten Krankheitsbildes angepasst werden, teilen Sie uns dies bitte mit. Für die Anpassung der Sonderkost muss ein neues ärztliches Attest vorgelegt werden.

Die offizielle "Bewilligung von Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen" wird Ihnen online über das Landesportal myCIVIS zugeschickt. Sie finden die Bewilligung unter: myCIVIS/Login/Anmeldung mit SPID/Mensa für Schüler/Informationsbereich/Mitteilungen.

Alternativgericht zum Tellergericht – Grund- und Mittelschulen

An den Tagen, an denen es nur einen Hauptgang in Form eines Tellergerichts gibt (z. B. Lasagne oder Gulasch mit Polenta), können Sie, sofern Ihrem Kind die entsprechende Mahlzeit nicht zusagt, eine Alternativmahlzeit bestehend aus einer Vor- und einer Hauptspeise beantragen. Der Schüler bzw. die Schülerin hat die Möglichkeit, zwischen zwei verschieden Alternativmahlzeiten zu wählen, die während der gesamten Geltungsdauer des Speiseplanes gleich bleiben (Alternative A = Nudeln mit Tomatensauce als Vorspeise und Thunfisch in extra nativem Olivenöl als Hauptspeise, Alternative B = Nuden in Öl geschwenkt als Vorspeise und gekochter Schinken als Hauptspeise).

Wenn Sie das Tellergericht durch ein Alternativgericht ersetzen möchten, füllen Sie bitte das Formular "Antrag auf Bereitstellung einer Alternative zum Tellergericht" aus und senden Sie es per E-Mail an das Amt für Schule und Freizeit.

Wichtig!

Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen eine spezielle Sonderkost erhalten, können kein Alternativgericht beantragen, außer bei Zöliakie und bei Allergie/Unverträglichkeit gegen Milch, Milcherzeugnisse und Schalenfrüchte.

Auch für Schülerinnen und Schüler, die aus persönlichen Gründen Sonderkost erhalten (Speisen ohne Fleisch, ohne Schweinefleisch, ohne Rindfleisch, ohne Fleisch und Fisch), ist kein Alternativgericht zum Tellergericht vorgesehen.

Schülerinnen und Schüler, die die Mensa des Landesschülerheims Damiano Chiesa besuchen, können kein Alternativgericht beantragen.

Was Sie benötigen

Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen

Wenn der Schüler bzw. die Schülerin Sonderkost benötigt, müssen Sie zusätzlich zum Antrag ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem eindeutig das Krankheitsbild hervorgeht, das Ihrem Antrag zugrunde liegt.

Was Sie erhalten

Sonderkost aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen

 

Fristen und Fälligkeiten

10 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

5 Tage

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Kosten

Für die Bereitstellung von Sonderkost fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Zugang zum Dienst

Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.

Sonderfälle

Grund- und Mittelschulen

  • Lehrkräfte und andere pädagogische Fachkräfte, die an der Schulverpflegung teilnehmen möchten und im vergangenen Schuljahr aus gesundheitlichen Gründen Sonderkost erhalten haben, müssen, sofern der Bedarf weiterbesteht, dem Amt für Schule und Freizeit per E-Mail Bescheid geben, an welcher Schule sie im neuen Schuljahr tätig sind und an welchen Tagen sie die Schulmensa besuchen.
  • Bei vorübergehendem Unwohlsein aufgrund von Magen-Darm-Beschwerden (Magen-Darm-Infekt) wird auf Antrag leichte Kost (oft auch als „Schonkost“ bezeichnet) bereitgestellt. Die Bereitstellung von Schonkost muss bis um 10 Uhr des Tages, an dem sie benötigt wird, von einem Elternteil beantragt werden. Schicken Sie hierzu eine Mail an prenotazioni.bz@grupposerenissima.it und an mensa@gemeinde.bozen.it. Eine Schonkost-Mahlzeit besteht in der Regel aus folgenden Gerichten: 
    • Vorspeise: weiße Nudeln oder weißer Reis, trocken oder in der Suppe, abgeschmeckt mit extra-nativem Olivenöl
    • Hauptspeise: entweder ein Huhn- oder Truthahngericht oder ein Fischgericht (Dorsch, Seezunge, Scholle), gedämpft oder im Rohr gegart oder gekocht
    • Gemüse gekocht oder gedämpft, mit extra-nativem Olivenöl abgeschmeckt
    • Nachspeise: Apfel oder Banane

Weitere Informationen

4.4 Speisepläne - Grundschulen und Mittelschulen

Vorrangiges Ziel der Schulverpflegung ist es, den Kindern und Jugendlichen eine gesunde und ausgewogene Ernährung in einem angenehmen Ambiente anzubieten

4.4 Sonderspeisepläne - Grundschulen und Mittelschulen

Die Familien können bei der Anmeldung zur Schulverpflegung die auf dieser Seite vorgeschlagenen Spezialmenüs auswählen.

4.4 Diätkost aus gesundheitlichen Gründen - Grundschulen und Mittelschulen

Schüler und Schülerinnen, die aus gesundheitlichen Gründen auf bestimmte Lebensmittel verzichten müssen, erhalten Sonderkost, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

4.4 Speisepläne - Oberschule

Sie können nach vorheriger Anmeldung in den Schulmensen Bistro Kunter und Bistro Roen zu Mittag essen.

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