Für wen
Eltern oder Erziehungsberechtigte mit schulpflichtigen Kindern, die beim Schulverpflegungsdienst eingeschrieben sind; volljährige Schüler/innen; Lehrpersonen, Praktikanten, Erzieher/innen.
Die Schülerinnen und Schüler, die die Schulmensa besuchen, können unter mehreren Speiseplänen auswählen
Eltern oder Erziehungsberechtigte mit schulpflichtigen Kindern, die beim Schulverpflegungsdienst eingeschrieben sind; volljährige Schüler/innen; Lehrpersonen, Praktikanten, Erzieher/innen.
Der Speiseplan wird über vier Wochen mit Rücksicht auf die Jahreszeit und die nationalen Richtlinien entwickelt und daher dreimal im Schuljahr geändert.
Gerichte geben oft schon im Namen an, aus welchen Zutaten sie bestehen, welche Art von Produkten sie anbieten und woher sie stammen.
Für Mensagäste mit bestimmten gesundheitlichen Problemen werden auf Antrag Sondermahlzeiten bereitgestellt.
Für Oberschülerinnen und Oberschüler gibt es ein anderes Menü. Sie können ihr Essen an der Self-Service-Theke selbst auswählen.
Alle Menüs sind am Ende dieser Seite angeführt.
Sonderkost aus persönlichen Gründen beantragen
Sollten der Regelspeiseplan nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, haben Sie die Möglichkeit, bei der Anmeldung zur Schulverpflegung unter folgenden Sonderspeiseplänen auswählen:
Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen beantragen
Wenn Sie aufgrund einer Krankheit Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen benötigen, müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, welches gesundheitliche Problem dem Antrag zu Grunde liegt. Das Attest muss vom Amtskinderarzt/von der Amtskinderärztin, von einemAllgemeinmediziner/einer Allgemeinmedizinerin, von einem Allergologen/einer Allergologin des Krankenhauses oder von einem Arzt/einer Ärztin des Dienstes für Diätetik und klinische Ernährung ausgestellt worden sein.
Gehen Sie bei der Beantragung bitte wie folgt vor:
Wenn Sie Ihr Kind erst nach dem 31. August zur Schulverpflegung anmelden, wird die Sonderkost möglicherweise nicht bereits mit Beginn des neuen Schuljahres bereitgestellt, da die Verwaltung und auch die Küche eine gewisse Zeit brauchen, um den Antrag zu bearbeiten und den Speiseplan vorzubereiten.
Hat der Schüler bzw. die Schülerin bereits im Vorjahr eine Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen erhalten, gilt das ärztliche Attest aus dem Vorjahr auch für das neue Schuljahr.
Benötigt Schüler bzw. die Schülerin in diesem Jahr hingegen keine Sonderkost mehr oder muss der Diätplan aufgrund eines geänderten Krankheitsbildes angepasst werden, teilen Sie uns dies bitte mit. Für die Anpassung der Sonderkost muss ein neues ärztliches Attest vorgelegt werden.
Die offizielle "Bewilligung von Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen" wird Ihnen online über das Landesportal myCIVIS zugeschickt. Sie finden die Bewilligung unter: myCIVIS/Login/Anmeldung mit SPID/Mensa für Schüler/Informationsbereich/Mitteilungen.
Alternativgericht zum Tellergericht – Grund- und Mittelschulen
An den Tagen, an denen es nur einen Hauptgang in Form eines Tellergerichts gibt (z. B. Lasagne oder Gulasch mit Polenta), können Sie, sofern Ihrem Kind die entsprechende Mahlzeit nicht zusagt, eine Alternativmahlzeit bestehend aus einer Vor- und einer Hauptspeise beantragen. Der Schüler bzw. die Schülerin hat die Möglichkeit, zwischen zwei verschieden Alternativmahlzeiten zu wählen, die während der gesamten Geltungsdauer des Speiseplanes gleich bleiben (Alternative A = Nudeln mit Tomatensauce als Vorspeise und Thunfisch in extra nativem Olivenöl als Hauptspeise, Alternative B = Nuden in Öl geschwenkt als Vorspeise und gekochter Schinken als Hauptspeise).
Wenn Sie das Tellergericht durch ein Alternativgericht ersetzen möchten, füllen Sie bitte das Formular "Antrag auf Bereitstellung einer Alternative zum Tellergericht" aus und senden Sie es per E-Mail an das Amt für Schule und Freizeit.
Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen
Wenn der Schüler bzw. die Schülerin Sonderkost benötigt, müssen Sie zusätzlich zum Antrag ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem eindeutig das Krankheitsbild hervorgeht, das Ihrem Antrag zugrunde liegt.
Für die Bereitstellung von Sonderkost fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.
Grund- und Mittelschulen