Bitte geben Sie bei der Buchung im Feld „Detail“ das betreffende Objekt unter Angabe der Adresse und/oder des Flurstücks an.
Die Stadtverwaltung behält sich das Recht vor, den Termin zu stornieren, wenn keine ausreichenden Angaben gemacht werden.
Die folgenden Sachverhalte müssen vor dem Termin vom/von der zuständigen Projektplaner/-in selbständig geklärt werden:
• Flächenwidmung
• Zweckbestimmung
• Bestehende Bauberechtigungen und Bewilligungen
• Allgemeine bauliche Daten (Baukubatur, überbaute Fläche usw.)
• Vorliegen eines Durchführungsplanes, Wiedergewinnungsplanes oder Grundstücksteilungsplanes
• Beschränkungen und Schutzvorgaben (Ensembleschutz, Landschaftsschutz, forstlich-hydrogeologische Nutzungsbeschränkung, hydrogeologische Gefahr, Denkmalschutz, Gefahrenzonenplan Flughafen Bozen, Trinkwassergebiete, Bannstreifen usw.).