Nutzung der städtischen Sportanlagen

  • Dienst aktiv

Ordnung, Formulare und Gebühren für die Beantragung der zeitweiligen Nutzung von städtischen Sportanlagen

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Für wen

  • Sportvereine
  • Vereinigungen, die sportliche Tätigkeiten ausüben
  • Veranstalter von Sport- oder Erholungsinitiativen
Bozen

Beschreibung

Für folgende Sportanlagen kann die Benutzung beantragt werden:

  • Stadthalle in der Reschenstraße
  • Hallenschwimmbad K.Dibiasi in der Triester Straße
  • Eislaufplatz "Sill"
  • Sportplatz im St.-Gertraud-Weg

Die Vereine werden gebeten, bevor sie den Antrag für die Benutzung einreichen zu überprüfen, ob die Größe und die Ausstattung der Sportanlagen ihren Bedürfnissen entsprechen.    

Fristen für die Einreichung des Antrages:
  • 30. April für die Sommeraktivität
  • 15. Juni für die Wintersaison

So geht’s

  • Laden Sie das nachstehende Antragsformular herunter und füllen Sie es aus
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an: 8.0.1@gemeinde.bozen.it oder per beglaubigter E-Mail (PEC) an: 8.0.1@pec.bolzano.bozen.it zusammen mit einer Fotokopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters der Vereinigung, wenn der Antrag nicht mit einer digitalen Signatur unterzeichnet wird 

Kriterien für die Zuweisung

Nach Einreichung der Anträge erstellt die Dienstelle für Sport die Pläne für die Benutzung der verschiedenen Sportanlagen.
In den Zuweisungskriterien ist eine Vorzugsskala vorgesehen, die auf der Art der durchgeführten Tätigkeiten beruht:

  1. Vereine, die eine Wettkampftätigkeit auf Verbandsebene ausüben
  2. Jugendsportvereine
  3. Vereine, die Amateursport betreiben

Mitteilung über die Zuweisung und über die Pläne für die Benutzung: innerhalb den 30. August

Was Sie benötigen

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Stempelmarke 16,00 Euro - Ausgenommen ONLUS-Vereine und Vereine, die im Landesverzeichnis des Volontariats eingetragen sind
  • Fotokopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters der Vereinigung

Was Sie erhalten

Zeitweilige Konzession für die Nutzung der beantragten Sportanlage

Fristen und Fälligkeiten

Fristen für die Einreichung des Antrages:
• 30. April für die Sommeraktivität
• 15. Juni für die Wintersaison
Mitteilung über die Zuweisung und über die Pläne für die Benutzung:
• innerhalb den 30. August

Kosten

1 Stempelmarke
16,00 Euro

für den Antrag

Die Gemeinde stellt ihre Sportanlagen gegen Bezahlung einer Gebühr zur Verfügung
Siehe Tarifverzeichnis

Zugang zum Dienst

Gemeinde Bozen - Vincenzo-Lancia-Straße 4/A

Gebäude mit den Büros der Abteilung für öffentliche Arbeiten und der Abteilung für Vermögen und Wirtschaft

Vincenzo-Lancia 4/A - Bozen

Für die Benutzung der Sportanlagen werden alle drei Monate Rechnungen gemäß dem beiliegenden Tarifverzeichnis ausgestellt.

Sonderfälle

Einige Einrichtungen sind zwar Eigentum der Gemeinde, werden aber von Dritten verwaltet.  Die Anfragen müssen direkt an die verschiedenen Einrichtungen gerichtet werden.

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