Nonni vigili - Schülerlotsendienst

  • Dienst aktiv

Aufsichtsdienst in der Nähe der Schulen

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Erforderliche Voraussetzungen

  • maximales Alter: 80 Jahre
  • Rentner
  • Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die psychische und körperliche Eignung. Schülerlotsen, die jünger als 75 Jahre sind, müssen diese Bescheinigung nur bei der Erstaufnahme vorlegen (Schülerlotsen ab dem 75. Lebensjahr müssen diese Bescheinigung dann jedes Jahr vorlegen)
  • Vollbesitz der bürgerlichen und politischen Rechte und Keine Verurteilung zu Haftstrafen
Bozen

Beschreibung

Diese Initiative, die im Rahmen des Programms der Wiedereinbeziehung der Senioren in gemeinnützige Initiativen durchgeführt wird, bezweckt die Sicherheit der Schüler zu gewähren, die allein zur Schule gehen und diesen die Überquerung der Straßen in der Nähe der Schulen zu erleichtern.

Der Aufsichtsdienst hat die Dauer des Schuljahres (September - Juni) und sieht eine Zeitdauer von ungefähr einer Stunde (vor dem Schulanfang und nach dem Schulende) vor. Während der Ausübung ihrer Tätigkeit müssen die Schülerlotsen, um besser erkannt zu werden, eine Windjacke oder eine andere schulterdeckende gelbe Bekleidung mit grauen Streifen tragen.

Die Aufsichtsbereiche innerhalb des Gemeindegebietes sind 100, dazu gibt es auch eine organisierte Schulwegbegleitung.

Die Gemeinde Bozen sorgt für die Einstellung des Personals, während die "Genossenschaft Nonni Vigili Schülerlotsen" mit der Koordinierung des Aufsichtspersonals, der Organisation, der Überwachung derzeit beauftragt ist.

Was Sie benötigen

  • Formular VORSCHLAG ZUR EINSTELLUNG als Gemeindebediensteter: ist bei der Genossenschaft Nonni Vigili auszufüllen
  • Kopie der Steuernummer
  • Personalausweis
  • Ärztliche Bescheinigung über die Eignung zur Ausübung des Dienstes über 75 Jahre
  • Kopie der Bankverbindung
     

Wichtig: Für alle Informationen wenden Sie sich bitte an die Genossenschaft Nonni Vigili-Schülerlotsen

Was Sie erhalten

Einstellung durch die Stadtverwaltung

Einstellung durch die Gemeinde Bozen für das Schuljahr als S.N.A. (sozial nützliche Arbeit) je nach Bedarf der Verwaltung/Schulen zur Durchführung der Dienstleistung (begrenzte Anzahl)

Fristen und Fälligkeiten

365 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

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