Mitteilung über die Inbetriebnahme eines Personenaufzugs, Lastenaufzugs/einer Aufzugsplattform und Antrag auf Zuweisung einer Matrikelnummer

  • Dienst aktiv

Wenn ein Personenaufzug, Lastenaufzug oder eine Aufzugsplattform in Betrieb genommen wird, muss die Matrikelnummer angefordert werden.

Für wen

Eigentümer/-innen und Hausverwalter

Bozen

Beschreibung

Beim Einbau eines Personen- oder Lastenaufzugs oder einer Aufzugsplattform informiert der/die Eigentümer/-in oder der/die gesetzliche Vertreter/in nach Art. 12 des D.P.R. 30.04.1999, Nr. 162, die örtlich zuständige Gemeinde spätestens 60 Tage nach Ausstellung der Konformitätserklärung oder nach der außerordentlichen Inbetriebnahmeprüfung (Personenaufzüge, Lastenaufzüge und Hebesysteme, die der Definition von "Aufzug" entsprechen und deren Bewegungsgeschwindigkeit 0,15 m/s nicht überschreitet) über die Inbetriebnahme der Hebeanlage.

Das zuständige Gemeindeamt weist der Hebeanlage innerhalb von 30 Tagen eine Matrikelnummer zu und teilt diese dem/der Eigentümer/-in oder dem/der gesetzlichen Vertreter/-in mit. Gleichzeitig setzt es die für die Durchführung der periodischen Überprüfungen verantwortliche Stelle darüber in Kenntnis.

So geht’s

  1. Senden Sie Ihren Antrag und die laut Art. 12 des D.P.R. 30.04.1999, Nr. 162 beizulegenden Unterlagen (um welche Unterlagen es sich handelt, können Sie dem Formular Mitteilung über die Inbetriebnahme eines Personenaufzugs, eines Lastenaufzugs oder einer Aufzugsplattform und Antrag auf Zuweisung einer Matrikelnummer entnehmen) per PEC-Mail an die Adresse 5.1.0@pec.bolzano.bozen.it.
  2. Der Antrag wird von den Gemeindetechnikern des Amtes für die Verwaltung des Gemeindegebiets überprüft, um sicherzustellen, dass die eingereichten Unterlagen den geltenden Vorschriften entsprechen.
  3. Falls notwendig, werden Sie aufgefordert, ergänzende Unterlagen einzureichen.
  4. Die Gemeindeverwaltung weist der Hebeanlage eine Matrikelnummer zu.
  5. Die Matrikelnummer wird dem/der Eigentümer/-in oder dem/der gesetzlichen Vertreter/-in mitgeteilt. Gleichzeitig wird auch die für die Durchführung der periodischen Überprüfungen verantwortliche Stelle darüber unterrichtet.

Was Sie benötigen

1) Antragsformular
2) Ausweisdokument des Antragstellers / der Antragstellerin
3) Kopie der Konformitätserklärung oder des außerordentliches Überprüfungsprotokoll
4) Bestätigung über die Entrichtung der Sekretariats- und Bearbeitungsgebühren

Bitte verwenden Sie nur aktuelle Formulare.
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5.1 Mitteilung über die Inbetriebnahme

Über:
- die Inbetriebnahme eines Personenaufzugs, eines Lastenaufzugs
- einer Aufzugsplattform und Antrag auf Zuweisung einer Matrikelnummer

Was Sie erhalten

Matrikelnummer für die Anlage

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

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