Meldeamtliche Bescheinigung

  • Dienst aktiv

Das Meldeamt stellt sowohl aktuelle als auch historische Bescheinigungen aus (Wohnsitzbescheinigung, Familienbogen)

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution–NoDerivs 4.0 International (CC BY-ND 4.0)

Für wen

Die Bescheinigungen können von jedem Interessierten angefordert werden.

Bozen

Beschreibung

Die meldeamtliche Bescheinigung ist ein schriftlicher Nachweis, mit dem Informationen zu einer bestimmten Person, die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung im Register der ansässigen Bevölkerung vermerkt sind, bescheinigt werden.
Mit einer so genannten “historischen Bescheinigung” werden hingegen Situationen bescheinigt, die zeitlich weiter zurückliegen.
Die meldeamtlichen Bescheinigungen gelten nur im Austausch mit Privatpersonen oder privaten Unternehmen. Öffentliche Verwaltungen und Erbringer öffentlicher Dienstleistungen sind nicht dazu befugt, Urkunden oder Bescheinigungen zu verlangen oder anzunehmen, die Angaben enthalten, die bereits im Besitz einer anderen Verwaltungsbehörde sind.

Sie können im Meldeamt folgende Bescheinigungen beantragen:

  • Einzelbescheinigungen
    • Familienbogen
    • Wohnsitzbescheinigung
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Bescheinigung über den Genuss der politischen Rechte
    • Familienstand (ledig, verwitwet)
    • Lebensbescheinigung
    • Geburtsbescheinigung (für nicht in Bozen geborene Personen)
  • Sammelbescheinigungen
    • Wohnsitz- und Staatsbürgerschaftsbescheinigung
    • Wohnsitz- und Geburtsbescheinigung
    • Wohnsitz- und Ledigkeitsbescheinigung
    • Wohnsitz-, Ledigkeits- und Staatsbürgerschaftsbescheinigung
    • Familienbogen, Geburts- und Wohnsitzbescheinigung
    • Familienbogen und Wohnsitzbescheinigung
    • Familienbogen, Wohnsitz- und Staatsbürgerschaftsbescheinigung
    • Familienbogen, Wohnsitz- und Ledigkeitsbescheinigung
    • Familienbogen, Wohnsitz-, Ledigkeits- und Staatsbürgerschaftsbescheinigung
  • Historische Bescheinigungen (Damit wird nicht die gegenwärtige persönliche Situation, sondern die Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit bescheinigt)
    • historische Wohnsitzbescheinigung
    • historischer Familienbogen

So geht’s

Sie haben folgende Möglichkeiten, eine Bescheinigung zu beantragen:

  • Sie können die Bescheinigung über das Online-Portal des ANPR - Nationales Register der Wohnbevölkerung erhalten. Kicken Sie dazu einfach auf das erste rote Feld unterhalb des Textes.
  • Sie können den Antrag über das Online-Portal des Meldeamtes SDO stellen. Kicken Sie dazu einfach auf das zweite rote Feld unterhalb des Textes.

oder:

  • Sie können das nachstehende Formular ausfüllen und als einzelne PDF-Datei an die E-Mail-Adresse bescheinigungen@gemeinde.bozen.it oder an die PEC-Adresse 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it senden zusammen mit einer Fotokopie Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments, wenn das Formular nicht digital signiert ist oder wenn die PEC, von der es gesendet wird, nicht bei INAD registriert ist.

Was Sie erhalten

Einzelbescheinigung, Sammelbescheinigung oder historische Bescheinigung

Fristen und Fälligkeiten

Aktuelle Bescheinigungen: 5 Tage
Historische Bescheinigungen: 15 Tage

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Für die Bescheinigung, sofern im Antrag nicht auf eine Stempelsteuerbefreiung verwiesen wird

Für elektronisch ausgestellte Bescheinigungen fallen keine Sekretariatsgebühren an. Für Bescheinigungen in Papierform werden Sekretariatsgebühren erhoben.

Zugang zum Dienst

Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.

Zugang mit SPID, CIE oder Bürgerkarte (CNS)

Amt für demographische Dienste

Meldeamt - Standesamt - Staatsangehörigkeit - Wahlamt

Vintlerstraße 16 - Bozen

Sonderfälle

Bescheinigungen für sportliche Zwecke
Meldeamtliche Bescheinigungen, die von den Sportvereinen auf Anweisung der jeweiligen Verbände und der betreffenden Sportfördereinrichtungen und -vereine beantragt werden, sind nicht stempelsteuerpflichtig (DPR Nr. 642 vom 26.10.1972 i.g.F., Anlage B Art. 8-bis).
Die Sportvereine können die Eltern durch Ausstellung einer einfachen Sondervollmacht mit der Einholung der Bescheinigung betrauen.
     
Bescheinigungen in Papierform
Bescheinigungen in Papierform werden nur auf Anfrage des Grundbuchsrichters bzw. der Grundbuchsrichterin oder für den Fall, dass sie im Ausland verwendet werden und legalisiert werden müssen, ausgestellt.
         
Geltungsdauer der Bescheinigungen
Die Bescheinigungen sind ab dem Ausstellungsdatum drei Monate lang gültig. Die Geltungsdauer kann verlängert werden, indem die betreffende Person anhand einer Ersatzerklärung, die auf der Bescheinigung angebracht wird, bestätigt, dass sich die Angaben nicht verändert haben.
       
Verwendung der Bescheinigungen im Ausland
Einigen Bescheinigung kann, wenn diese im Ausland verwendet werden, das mehrsprachige europäische Standardformular nach EU-Verordnung 2016/1191 beigelegt werden. Dadurch kann auf eine Übersetzung und Legalisierung der Bescheinigung verzichtet werden.

Kontakt

Telefon:
0471 997128

E-mail:
bescheinigungen@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Anrufbeantworter :
von Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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