Für wen
Die Bescheinigungen können von jedem Interessierten angefordert werden.
Das Meldeamt stellt sowohl aktuelle als auch historische Bescheinigungen aus (Wohnsitzbescheinigung, Familienbogen)
Die Bescheinigungen können von jedem Interessierten angefordert werden.
Die meldeamtliche Bescheinigung ist ein schriftlicher Nachweis, mit dem Informationen zu einer bestimmten Person, die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung im Register der ansässigen Bevölkerung vermerkt sind, bescheinigt werden.
Mit einer so genannten “historischen Bescheinigung” werden hingegen Situationen bescheinigt, die zeitlich weiter zurückliegen.
Die meldeamtlichen Bescheinigungen gelten nur im Austausch mit Privatpersonen oder privaten Unternehmen. Öffentliche Verwaltungen und Erbringer öffentlicher Dienstleistungen sind nicht dazu befugt, Urkunden oder Bescheinigungen zu verlangen oder anzunehmen, die Angaben enthalten, die bereits im Besitz einer anderen Verwaltungsbehörde sind.
Sie können im Meldeamt folgende Bescheinigungen beantragen:
Sie haben folgende Möglichkeiten, eine Bescheinigung zu beantragen:
oder:
- Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben
- Kopie der Identitätskarte
Für elektronisch ausgestellte Bescheinigungen fallen keine Sekretariatsgebühren an. Für Bescheinigungen in Papierform werden Sekretariatsgebühren erhoben.
Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.
Zugang mit SPID, CIE oder Bürgerkarte (CNS)
Bescheinigungen für sportliche Zwecke
Meldeamtliche Bescheinigungen, die von den Sportvereinen auf Anweisung der jeweiligen Verbände und der betreffenden Sportfördereinrichtungen und -vereine beantragt werden, sind nicht stempelsteuerpflichtig (DPR Nr. 642 vom 26.10.1972 i.g.F., Anlage B Art. 8-bis).
Die Sportvereine können die Eltern durch Ausstellung einer einfachen Sondervollmacht mit der Einholung der Bescheinigung betrauen.
Bescheinigungen in Papierform
Bescheinigungen in Papierform werden nur auf Anfrage des Grundbuchsrichters bzw. der Grundbuchsrichterin oder für den Fall, dass sie im Ausland verwendet werden und legalisiert werden müssen, ausgestellt.
Geltungsdauer der Bescheinigungen
Die Bescheinigungen sind ab dem Ausstellungsdatum drei Monate lang gültig. Die Geltungsdauer kann verlängert werden, indem die betreffende Person anhand einer Ersatzerklärung, die auf der Bescheinigung angebracht wird, bestätigt, dass sich die Angaben nicht verändert haben.
Verwendung der Bescheinigungen im Ausland
Einigen Bescheinigung kann, wenn diese im Ausland verwendet werden, das mehrsprachige europäische Standardformular nach EU-Verordnung 2016/1191 beigelegt werden. Dadurch kann auf eine Übersetzung und Legalisierung der Bescheinigung verzichtet werden.