Es gibt ein auf sechs Wochen aufgegliedertes Menü, das für alle Kindergärten gleich ist und vom Amt für Diät und klinische Ernährung des Sanitätsbetriebs erstellt wurde.
Die zu befolgenden Regeln für die Zubereitung und das Kochen der Nahrungsmittel sowie die Portionen für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren sind dem Verzeichnis des Gesundheitsassessorats des Landes entnommen.
Die Speisepläne der Kindergärten, die Zutatenlisten der einzelnen Speisen und die, in ihnen enthaltenen Allergene, können hier eingesehen werden.
Hygiene der Nahrungsmittel
In Anwendung des Gesetzesdekrets 155/97 und Regionaldekrets CE 852/04 in Bezug auf die Hygiene der Nahrungsmittel aufgenommen wurden, sind alle Küchen mit einem Kontrollplan und -handbuch ausgestattet, in denen die Baueigenschaften sowie die hygiensch-funktionalen Eigenschaften der "Nahrungsmittelindustrie - Küche" ebenso wie die Prozeduren zur Überwachung der besonderen Risikofaktoren beschrieben sind, um den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten.
Lebensmittel
Beim Kauf der Lebensmittel wird besonders auf die Qualität und die Übereinstimmung der Produkteigenschaften mit den in der Ausschreibung festgelegten Kriterien geachtet. Insbesondere dürfen die Lebensmittel oder die Zutaten keine genetisch veränderten Organismen enthalten, einige Zutaten für die personalisierten Menüs dürfen keine Laktose, Polyphosphate, Konservierungs- oder Farbstoffe usw. enthalten. Die Etikette muss alle von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Angaben aufweisen.