Installation von Verkehrsspiegeln, Metallpfosten, Blumenkästen, Fahrradständern

  • Dienst aktiv

Antrag um Ausstellung einer Konzession für die Besetzung öffentlichen Grundes

Für wen

Kondominiumsverwalter/innen, Handelsbetriebe, Eigentümer/innen von privaten Grundstücken

Bozen

So geht’s

  • Laden Sie das vom Amt bereitsgestellte Formular herunter und füllen Sie es aus
  • Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular an die Pec-Mail-Adresse 5.2.0@pec.bolzano.bozen.it
  • Wenn Sie keine Pec-Mail-Adresse besitzen, schicken Sie das Antragsformular an die folgende E-Mail-Adresse: 5.2.0@gemeinde.bozen.it. Wenn Sie das Antragsformular nicht digital unterzeichnen können, fügen Sie die Kopie Ihres Personalausweises oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments bei.

Was Sie benötigen

  • Antrag um Genehmigung zur Errichtung von Verkehrsspiegel, Metallpfosten und Blumenkästen
  • 2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro. Die Stempelmarken können auf dem Antragsformular angebracht und entwertet werden oder sie können mittels F24 -Steuerkode 2501 bezahlt werden. Dem Antrag muss die Bestätigung der Bezahlung beigefügt werden.
  • Zeichnung im Format A4 und in zweifacher Ausfertigung des installierten Gegenstandes mit Angabe der Merkmale, Maße und Farben
  • Zeichnung des geplanten Standortes und der Art und Weise der Installierung (Lageplan, Ansicht usw.)
  • 2 Fotos (Größe 15 x 10 cm) mit Angabe des Standortes
  • Kopie des Belegs über die Bezahlung der Bearbeitungsgebühren von 25,00 Euro (herabgesetzt auf 10,00 Euro für Onlus-Vereine und Tätigkeiten für wohltätige und gemeinnützige Zwecke)

Was Sie erhalten

Genehmigung

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro
32,00 Euro

Bearbeitungsgebühren
25,00 Euro

herabgesetzt auf 10,00 Euro für Onlus-Vereine und Veranstaltungen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke

Zugang zum Dienst

Wichtig!

Vor der Ausstellung der Konzession muss das positive Gutachten des Direktors des Amtes für Mobilität eingeholt werden. Für die Installierung von Blumenkästen muss auch das positive Gutachten des Leiters der Dienststelle für Verkehrspolizei und Unfallerhebungen eingeholt werden.

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