Volljährige Personen des selben Geschlechts, die im Besitz der Voraussetzungen sind, eine Ehe zu schließen.
Bozen
Beschreibung
Zwei volljährige Personen des selben Geschlechts können vor einem Standesbeamten bzw. vor einer Standesbeamtin und in Anwesenheit zweier ZeugInnen eine Lebenspartnerschaft gründen.
So geht’s
Erster Schritt–Antrag auf Gründung einer Lebenspartnerschaft
Nehmen Sie Kontakt zum Amt für Demografische Dienste auf, um das Verfahren einzuleiten und den Antrag zu unterzeichnen.
Wird die Lebenspartnerschaft nicht innerhalb von 180 Tagen ab dem Antrag begründet, gilt der Antrag als verfallen und muss erneut eingereicht werden.
Zweiter Schritt – Gründung der Lebenspartnerschaft
Die Gründung der Lebenspartnerschaft erfolgt in Anwesenheit zweier von den LebensparterInnen gewählten Zeugen.
Ein Standesbeamter bzw. eine Standesbeamtin führt die Zerimonie für die Gründung der Lebenspartnerschaft durch und trägt die Partnerschaft in das einschlägige standesamtliche Register ein.
Was Sie benötigen
Der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin werden Sie über die jeweils notwendigen Schritte informieren und/oder die notwendigen Verfahren abwickeln.
Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen