Gemeinschaftswohnsitz

  • Dienst aktiv

Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen zusammenleben, müssen einen Gemeinschaftswohnsitz begründen

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Für wen

Personen, die einen Gemeinschaftswohnsitz begründen möchten oder als VerwalterInnen eines Gemeinschaftswohnsitzes fungieren.

Bozen

Beschreibung

Ein Gemeinschaftswohnsitz besteht dort, wo Menschen in Klöstern, Pflegeeinrichtungen, Kasernen, Strafanstalten oder ähnlichen Einrichtungen oder auch aus Arbeitsgründen beständig zusammenleben.

Der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreter der Gemeinschaftseinrichtung benennt eine Person, die für den Gemeinschaftswohnsitz verantwortlich ist.

Dieser oder diese Verantwortliche meldet der Gemeinde sämtlich Wohnsitzänderungen, die darauf zurückzuführen sind, dass jemand den Gemeinschaftswohnsitz verlässt oder neu hinzukommt.

So geht’s

So begründen Sie einen Gemeinschaftswohnsitz:

  • Der gesetzliche Vertreter bzw. die gesetzliche Vertreterin der Gemeinschaftseinrichtung füllt das Formular Antrag auf Begründung eines Gemeinschaftswohnsitzes aus und sendet es als einzelne PDF-Datei von einer PEC-Adresse an 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it. Wenn der Antrag nicht digital unterschrieben wird oder wenn die PEC, von der es gesendet wird, nicht bei INAD registriert ist, muss eine Kopie der Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments beigelegt werden.

oder

  • Der gesetzliche Vertreter bzw. die gesetzliche Vertreterin der Gemeinschaftseinrichtung füllt das Formular Antrag auf Begründung eines Gemeinschaftswohnsitzes aus und sendet es gemeinsam mit der Kopie Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments als Einschreiben an folgende Adresse: Stadtgemeinde Bozen, Amt für demographische Dienste, Vintlerstraße 16, 39100 Bozen

 

Wohnsitzerklärungen der Mitglieder des Gemeinschaftswohnsitzes:

  • Der oder die Verantwortliche für den Gemeinschaftswohnsitz füllt das Formular Wohnsitzerklärung für Gemeinschaftseinrichtungen aus und sendet es als einzelne PDF-Datei von einer PEC-Adresse an 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it. Wenn der Antrag nicht digital unterschrieben wird oder wenn die PEC, von der es gesendet wird, nicht bei INAD registriert ist, muss eine Kopie der Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments beigelegt werden.

oder

  • Der oder die Verantwortliche für den Gemeinschaftswohnsitz füllt das Formular Wohnsitzerklärung für Gemeinschaftseinrichtungen aus und sendet es gemeinsam mit der Kopie Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments als Einschreiben an folgende Adresse: Stadtgemeinde Bozen, Amt für demographische Dienste, Vintlerstraße 16, 39100 Bozen

Was Sie erhalten

Meldeamtliche Eintragung der An-und Abmeldung des Wohnsitzes

Begründung eines Gemeinschaftswohnsitzes

Fristen und Fälligkeiten

- 30 Tage für die Gründung des Gemeinschaftswohnsitzes
- 2 Arbeitstage für die Registrierung der An- oder Abmeldungen des Wohnsitzes
- 45 Tage für die Überprüfung der wahrheitsgemäßen Angaben in der Erklärung

Kontakt

Telefon:
0471 997167

E-mail:
wohnsitzerklaerungen@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Anrufbeantworter :
von Montag bis Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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