Für wen
Eltern, die italienische Staatsbürger sind und zum Zeitpunkt des Erwerbs der Staatsbürgerschaft minderjährige Kinder haben, die mit ihnen zusammenleben, die in Italien geboren sind und die seit mindestens zwei Jahren oder, wenn sie jünger sind, seit ihrer Geburt in Italien wohnhaft sind, und die für ihre Kinder die italienische Staatsbürgerschaft beantragen möchten.
Eltern, die italienische Staatsbürger sind und nach dem Erwerb der Staatsbürgerschaft seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung in Italien wohnhaft sind und mindestens zwei Jahre vor der Geburt im Ausland eines jeden Kindes in Italien wohnhaft waren, und die zum Zeitpunkt des Erwerbs der Staatsbürgerschaft minderjährige Kinder haben, die mit ihnen zusammenleben und seit mindestens zwei Jahren in Italien wohnhaft sind, und die für ihre Kinder die italienische Staatsbürgerschaft beantragen möchten.