Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft von Seiten minderjähriger Kinder italienischer NeubürgerInnen

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Nach dem Gesetz können Kinder von Ausländern die italienische Staatsbürgerschaft erwerben

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Eltern, die italienische Staatsbürger sind und zum Zeitpunkt des Erwerbs der Staatsbürgerschaft minderjährige Kinder haben, die mit ihnen zusammenleben, die in Italien geboren sind und die seit mindestens zwei Jahren oder, wenn sie jünger sind, seit ihrer Geburt in Italien wohnhaft sind, und die für ihre Kinder die italienische Staatsbürgerschaft beantragen möchten.

Eltern, die italienische Staatsbürger sind und nach dem Erwerb der Staatsbürgerschaft seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung in Italien wohnhaft sind und mindestens zwei Jahre vor der Geburt im Ausland eines jeden Kindes in Italien wohnhaft waren, und die zum Zeitpunkt des Erwerbs der Staatsbürgerschaft minderjährige Kinder haben, die mit ihnen zusammenleben und seit mindestens zwei Jahren in Italien wohnhaft sind, und die für ihre Kinder die italienische Staatsbürgerschaft beantragen möchten.

Bozen

So geht’s

Nach dem Treueeid für die Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft informiert der Standesbeamte den Ausländer bzw. die Ausländerin darüber, dass seine/ihre minderjährigen Kinder die italienische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn sie mit ihm/ihr zusammenleben.

Was Sie benötigen

Für jedes im Ausland geborene minderjährige Kind, das mit dem Elternteil zusammenlebt:

  • Originalausfertigung der Geburtsurkunde, übersetzt und von einer italienischen diplomatischen oder konsularischen Behörde legalisiert; Geburtsbescheinigung oder Auszug aus dem Geburtenregister mit Apostilla; mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtenregister gemäß internationalem Modell oder Geburtsurkunde gemäß Standardmodell i.S. der EU-Verordnung 2016/1191.

Für jedes minderjährige Kind, das mit dem Elternteil zusammenlebt:

  • Reisepass
  • Aufenthaltsgenehmigung

Was Sie erhalten

Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft

Fristen und Fälligkeiten

120 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

für die Umschreibung jeder einzelnen Geburtsakte

Kontakt

Telefono:
0471 997136

E-mail:
staatsbuergerschaften@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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