Erwerb der Staatsbürgerschaft seitens AusländerInnen, die in Italien geboren und volljährig geworden sind

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Wie die Willenserklärung zum Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft abzugeben ist

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Ausländer und Ausländerinnen im Alter zwischen 18 und noch nicht 19 Jahren, die in Italien geboren sind und sich dort seit ihrer Geburt ununterbrochen und rechtmäßig (d. h. im Besitz einer regulären Aufenthaltserlaubnis) aufgehalten haben.

Bozen

So geht’s

Der Standesbeamte informiert die ausländischen Bürger und Bürgerinnen, die kurz vor ihrem 18. Geburtstag stehen, über die Möglichkeit, eine Willenserklärung zum Erwerb der italienischen Staatsangehörigkeit abzugeben.

Was Sie benötigen

  • Reisepass
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Antrag auf Abgabe der Erklärung
  • Beleg betreffend die Zahlung von 250,00 € zu Gunsten des Innenministeriums

Was Sie erhalten

Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft

Fristen und Fälligkeiten

120 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Zahlungsbestätigung
250,00 Euro

Kontakt

Telefono:
0471 997136

E-mail:
staatsbuergerschaften@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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