Für wen
Ausländer und Ausländerinnen im Alter zwischen 18 und noch nicht 19 Jahren, die in Italien geboren sind und sich dort seit ihrer Geburt ununterbrochen und rechtmäßig (d. h. im Besitz einer regulären Aufenthaltserlaubnis) aufgehalten haben.
Wie die Willenserklärung zum Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft abzugeben ist