Bürgerinnen und Bürger können im Austausch mit der öffentlichen Verwaltung und den Erbringern öffentlicher Dienstleistungen statt der geforderten Bescheinigung oder Bezeugungsurkunde (Notorietätsakt) eine Erklärung vorlegen, mit der sie bestimmte Situationen, Tatsachen oder Eigenschaften, die sie selbst oder auch andere Personen betreffen, eigenverantwortlich bestätigen. Die Ersatzerklärung hat die dieselbe Gültigkeit der Bescheinigung oder Urkunde, die sie ersetzt.
Eine einfache Sondervollmacht muss hingegen erteilen, wer Anträge, Projekte, Erklärungen und andere Nachweise nicht selbst erstellt oder einreicht, oder wer Unterlagen und Verwaltungsakte nicht selbst im Amt oder beim Erbringer öffentlicher Dienstleistungen abholt, sondern eine andere Person damit betraut.