Eintragung in das Verzeichnis der Erheber/Erheberinnen für statistische Umfragen

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Voraussetzungen für die Eintragung und Antragsfristen

© Photo by Timon Studler on Unsplash - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Voraussetzungen für die Eintragung in das Verzeichnis:

a) die Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben;
b) die Person muss über einen höheren Studientitel als den Mittelschulabschluss verfügen;
c) grundlegende Informatikkenntnisse im Umgang mit dem Microsoft Office-Paket (Word und Excel);
d) Grundkenntnisse in der zweiten Sprache (Italienisch/Deutsch);
e) die Person muss über die politischen Rechte verfügen und darf keine strafrechtlichen Verurteilungen erlitten haben;
f) die Person muss italienischer Staatsbürger oder Bürger eines Mitgliedsstaates der EU sein oder übereine reguläre Aufenthaltsgenehmigung verfügen;
g) die Person muss in einem eigenen Bewertungsgespräch als geeignet erachtet werden.

Mehr dazu in der Anlage A - Lastenheft zum Verzeichnis der Erheber/Erheberinnen.

Bozen

Beschreibung

Zu den Aufgaben des Erhebungspersonals zählen statistische Umfragen und Erhebungen, die von der Gemeindeverwaltung auf eigene Rechnung oder im Auftrag anderer Institutionen durchgeführt werden.

Eventuelle Arbeitsaufträge werden im Rahmen einer autonomen gelegentlichen Mitarbeit erteilt; die entsprechende Vergütung erfolgt auf der Grundlage der für die jeweilige Erhebung vorgesehenen Tariftabellen.

So geht’s

Die Einschreibegesuche können in jedem Moment des Jahres eingereicht werden, wobei der 15. Juli jeden Jahres als letzter Termin für die Eintragung in die Rangliste des Verzeichnisses festgesetzt ist, welche für den darauf folgenden Jahreszeitraum 1. August - 31. Juli gültig und in jeder Hinsicht unverändert bleibt.

Abgabe des Gesuches:

  • ausschließlich online durch Klicken auf den roten Banner

Was Sie benötigen

Zugriff mittels Spid, aktivierter Bürgerkarte oder elektronischer Identitätskarte (CIE)

Was Sie erhalten

Eintragung in das Gemeindeverzeichnis der statistischen Erheber/Erheberinnen

Fristen und Fälligkeiten

Die Einschreibegesuche können in jedem Moment des Jahres eingereicht werden.

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