Für wen
Voraussetzungen für die Eintragung in das Verzeichnis:
a) die Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben;
b) die Person muss über einen höheren Studientitel als den Mittelschulabschluss verfügen;
c) grundlegende Informatikkenntnisse im Umgang mit dem Microsoft Office-Paket (Word und Excel);
d) Grundkenntnisse in der zweiten Sprache (Italienisch/Deutsch);
e) die Person muss über die politischen Rechte verfügen und darf keine strafrechtlichen Verurteilungen erlitten haben;
f) die Person muss italienischer Staatsbürger oder Bürger eines Mitgliedsstaates der EU sein oder übereine reguläre Aufenthaltsgenehmigung verfügen;
g) die Person muss in einem eigenen Bewertungsgespräch als geeignet erachtet werden.
Mehr dazu in der Anlage A - Lastenheft zum Verzeichnis der Erheber/Erheberinnen.