Sie müssen im Besitz der Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer der drei Sprachgruppen sein, BEVOR Sie mit der Einschreibung in die Listen der Anwärter für die befristete Aufnahme fortfahren. Nach der Einschreibung erworbene Bescheinigungen (späteres Ausstellungsdatum ) können nicht berücksichtigt werden und machen die Anmeldung ungültig.