Einsicht in das Informationsschreiben (Sprachgruppenzugehörigkeit)

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Erfahren Sie hier, welche Informationen das Aufforderungsschreiben enthält und wie Sie den Antrag auf Einsicht stellen können

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Für wen

Jede Person, die von der zuständigen Gerichtsstelle um eine Kopie des Informationsschreibens gebeten wurde, um das Bestehen des Rechts auf sofortige Wirksamkeit der vor Gericht abgegebenen Erklärung zu überprüfen.

Bozen

Beschreibung

Die Gemeinde Bozen informiert die Berechtigten, die bei der Volkszählung 2001 nicht anwesend waren, über die Möglichkeit, eine Erklärung über die Zugehörigkeit bzw. Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen beim Gericht abzugeben.
   
Sie können eine Kopie des von der Gemeinde Bozen erhaltenen Informationsschreibens beantragen.

So geht’s

Sie haben mehrere Möglichkeiten, den Antrag zu stellen:

  • Klicken Sie auf das rote Feld unterhalb des Textes und folgen Sie den Anweisungen

oder

  • Füllen Sie das Formular aus, das Sie weiter unten auf dieser Seite finden, und senden Sie es als einzelne PDF-Datei an die E-Mail-Adresse demographischedienste@gemeinde.bozen.it bzw. an die PEC-Mail-Adresse 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it.
    Wenn Sie den Antrag nicht digital unterschreiben oder wenn die PEC, von der es gesendet wird, nicht bei INAD registriert ist, müssen Sie eine Kopie der Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments beilegen.

oder

  • Füllen Sie das nachstehende Formular aus und senden Sie es gemeinsam mit der Kopie Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments als Einschreiben (raccomandata) an folgende Adresse: Stadtgemeinde Bozen, Amt für demographische Dienste, Vintlerstraße 16, 39100 Bozen

Was Sie benötigen

  • Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben
  • Kopie der Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments (wenn der Antrag nicht digital unterschrieben ist oder wenn die PEC, von der es gesendet wird, nicht bei INAD registriert ist)

Was Sie erhalten

Kopie des Informationsschreibens oder Begründung, warum es nicht bereitgestellt werden konnte

Fristen und Fälligkeiten

20 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kontakt

Telefon:
0471 997142

E-Mail:
demographischedienste@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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