Minderjährige/r Ehepartner/in
Es ist die Ermächtigung zum Vollzug der Trauung erforderlich, die vom Jugendgericht ausgestellt wird, welches für den Wohnort der/des Minderjährigen zuständig ist.
Ausländische/r Ehepartner/in
Es sind die Geburtsurkunde und das Ehefähigkeitszeugnis (Bescheinigung über die Heiratsfähigkeit) in italienischer oder deutscher Sprache erforderlich; wenn sie in einer anderen Sprache ausgestellt sind, müssen sie übersetzt und amtlich beglaubigt werden.