Eheschließung

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Hier erfahren Sie, wie Sie eine standesamtliche, eine katholische oder eine andere kirchliche Ehe eingehen können

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Für Paare unterschiedlichen Geschlechts, die eine Ehe eingehen wollen.

Bozen

Beschreibung

Die Ehe kann entweder vor dem Standesbeamten/der Standesbeamtin oder vor einem/einer Geistlichen in Anwesenheit von zwei Zeugen geschlossen werden.

So geht’s

Die Trauung kann erst am vierten Tag nach Ende der Veröffentlichung des Aufgebotes vollzogen werden.
Wenn die Eheschließung nicht innerhalb von 180 Tagen ab dem letzten Tag der Veröffentlichung des Eheaufgebotes stattfindet, dann verliert das Eheaufgebot seine Gültigkeit.

Nach Veröffentlichung des Eheaufgebotes nehmen Sie Kontakt zum Amt für Demografische Dienste auf:

  • um den Tag und den Ort der standesamtlichen Eheschließung zu vereinbaren
  • um bei katholischer oder akatholischer Trauung die Unbedenklichkeitserklärung für den Pfarrer bzw. die Ermächtigung für einen/einer anderen Geistlichen, die Trauung vorzunehmen, einzuholen. 

Was Sie benötigen

Der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin werden Sie über die jeweils notwendigen Schritte informieren und/oder die notwendigen Verfahren abwickeln.

Was Sie erhalten

Status als Ehegatte/Ehegattin

Der gesetzliche Güterstand der Eheleute ist die Gütergemeinschaft, es sei denn, sie haben eine andere Regelung getroffen.

Fristen und Fälligkeiten

Die Eheschließung muss innerhalb von 180 Tagen nach dem letzten Tag der Veröffentlichung des Eheaufgebotes stattfinden.

Kosten

Kosten des Trauungssaales
gegen Bezahlung

siehe Dokument unten

Zugang zum Dienst

Amt für demographische Dienste

Meldeamt - Standesamt - Staatsangehörigkeit - Wahlamt

Vintlerstraße 16 - Bozen

Sonderfälle

Minderjährige/r Ehepartner/in
Es ist die Ermächtigung zum Vollzug der Trauung erforderlich, die vom Jugendgericht ausgestellt wird, welches für den Wohnort der/des Minderjährigen zuständig ist.

Ausländische/r Ehepartner/in
Es sind die Geburtsurkunde und das Ehefähigkeitszeugnis (Bescheinigung über die Heiratsfähigkeit) in italienischer oder deutscher Sprache erforderlich; wenn sie in einer anderen Sprache ausgestellt sind, müssen sie übersetzt und amtlich beglaubigt werden.

Kontakt

Telefon:
0471 997138

Telefon:
0471 997139

Telefon:
0471 997140

Telefon:
0471 997143

E-mail:
trauungen@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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