Eheaufgebot

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Hier erfahern Sie, wie Sie die Veröffentlichung des Eheaufgebots an der Amtstafel der Gemeinde beantragen können (sowohl für standesamtliche Ehen als auch für katholische oder andere kirchliche Trauungen)

© Photo by Tú Anh/pixabay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Paare, die heiraten wollen.

Bozen

Beschreibung

Vor der Eheschließung müssen die Brautleute im Voraus die Veröffentlichung des Eheaufgebots bei der Wohnsitzgemeinde eines der beiden beantragen.

So geht’s

Nehmen Sie Kontakt zum Amt für Demografische Dienste auf, um die notwendigen Kontrollen durchführen zu lassen und das Antragsprotokoll für die Veröffentlichung des Eheaufgebots zu unterzeichnen. 

Vereinbaren Sie einen Termin beim Amt für Demografische Dienste in der Vintlerstraße 16.

Was Sie benötigen

Der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin werden Sie über die jeweils notwendigen Schritte informieren und/oder die notwendigen Verfahren abwickeln.

Für kirchliche Trauungen müssen Sie den vom Pfarrer oder von dem/der Geistlichen einer anderen Religion unterzeichneten Antrag auf Veröffentlichung vorlegen.

Was Sie erhalten

Das Recht zu heiraten

Fristen und Fälligkeiten

8 Tage ( Dauer der Veröffentlichung)

Kosten

Nr. 1 Stempelmarke
16,00 Euro

falls die Brautleute in Bozen ansässig sind

Nr. 2 Stempelmarken
32,00 Euro

falls die Brautleute nicht in der gleichen Gemeinde ansässig sind

Kontakt

Telefon:
0471 997138

Telefon:
0471 997139

Telefon:
0471 997140

Telefon:
0471 997143

E-mail:
trauungen@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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