Hier erfahern Sie, wie Sie die Veröffentlichung des Eheaufgebots an der Amtstafel der Gemeinde beantragen können (sowohl für standesamtliche Ehen als auch für katholische oder andere kirchliche Trauungen)
Vor der Eheschließung müssen die Brautleute im Voraus die Veröffentlichung des Eheaufgebots bei der Wohnsitzgemeinde eines der beiden beantragen.
So geht’s
Nehmen Sie Kontakt zum Amt für Demografische Dienste auf, um die notwendigen Kontrollen durchführen zu lassen und das Antragsprotokoll für die Veröffentlichung des Eheaufgebots zu unterzeichnen.
Vereinbaren Sie einen Termin beim Amt für Demografische Dienste in der Vintlerstraße 16.
Was Sie benötigen
Der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin werden Sie über die jeweils notwendigen Schritte informieren und/oder die notwendigen Verfahren abwickeln.
Für kirchliche Trauungen müssen Sie den vom Pfarrer oder von dem/der Geistlichen einer anderen Religion unterzeichneten Antrag auf Veröffentlichung vorlegen.
Was Sie erhalten
Das Recht zu heiraten
Fristen und Fälligkeiten
8 Tage ( Dauer der Veröffentlichung)
Kosten
Nr. 1 Stempelmarke
16,00 Euro
falls die Brautleute in Bozen ansässig sind
Nr. 2 Stempelmarken
32,00 Euro
falls die Brautleute nicht in der gleichen Gemeinde ansässig sind
Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen