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Sie erhalten einen Termin mit einem Projektprüfungstechniker. Der zuständige Techniker wird in den Mitteilungen der Verwaltung angegeben. Sofern die korrekte Bezugnahme auf die Gebäudeakte oder den Techniker nicht angegeben wird, sagt die Verwaltung den Termin ab und weist darauf hin, wie für eine kurze Beratung mit dem diensthabenden Techniker am Schalter für Bauakten (S.B.A.) vorzugehen ist.