Für wen
Der Antrag muss von den Angehörigen des Verstorbenen gestellt werden.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Bestattungsmöglichkeiten und zur Friedhofskonzession.
Der Antrag muss von den Angehörigen des Verstorbenen gestellt werden.
Im städtischen Friedhof von Oberau werden, ohne Unterschiede bezüglich Herkunft, Staatsbürgerschaft und Religion, die Leichen von Personen bestattet, die im Gemeindegebiet verstorben sind oder von Personen, die auch anderswo verschieden sind, aber zum Sterbezeitpunkt in der Gemeinde Bozen ansässig waren.
Eine Ausnahme gilt für die sterblichen Überreste von Personen, die sich in Pflege- oder Altersheimen außerhalb der Gemeinde aufgehalten haben, sowie für die sterblichen Überreste von Personen, die mindestens 25 Jahre oder zwei Fünftel ihres Lebens vor Vollendung des 65. Lebensjahres in der Gemeinde Bozen gewohnt haben.
Es ist möglich, zusammen mit der Trauerfeier auch die gewünschte Bestattungsform zu wählen:
- im Familiengrab
- in Knochen - und Leichennischen
- in Urnennischen
1. Kontaktieren Sie das Friedhofsamt
- per Telefon
- per E-Mail oder
- vereinbaren Sie einen Termin beim Amt. Verwenden Sie dazu den digitalen Kanal unten "Terminvereinbarung".
2. Füllen Sie die Formulare aus, die Ihnen vom Friedhofsamt zugesandt werden und unterschreiben Sie diese.
3. Senden Sie die Formulare per E-Mail an folgende Adresse friedhof@gemeinde.bozen.it oder überreichen Sie diese persönlich, nach Terminvereinbarung, beim Amt für Friedhofs- und Bestattungsdienste – Gesundheitswesen im Blu Center, Pfarrhofstrasse, 4/C - 3. Stock.
Sobald der Antrag eingereicht worden ist, erstellt das Amt den Kostenvoranschlag und anschließend den entsprechenden Friedhofskonzessionsvertrag.
1. Für den Antrag auf Friedhofskonzession:
2. Im Falle von:
können die Formulare direkt vom Bürger ausgefüllt werden oder sie werden bereits ausgefüllt vom Amt zugeschickt.
Die Laufzeiten der Bestattungen sind wie folgt:
Im Falle des Todes des Konzessionsinhabers müssen die Nachkommen innerhalb von 12 Monaten ab dem Todesdatum eine Mitteilung machen, mit der Möglichkeit, die Konzession zu übernehmen.
Die Zahlung muss bis zum Fälligkeitsdatum erfolgen, das in der mit der Rechnung versandten PagoPa-Zahlungsmitteilung angegeben ist.
Im Jahr 2025 abgelaufene oder auslaufende Friedhofskonzessionen
Die im Jahr 2025 verfallenen oder fälligen Friedhofskonzessionen für Familiengräber und Grabnischen am Bozner Friedhof (siehe Verzeichnis) können innerhalb 31.12.2025 erneuert werden oder, falls es für angebracht gehalten wird, können die sterblichen Überreste des/der Verstorbenen, anderswo überführt werden.
Kontaktieren Sie das Amt per Telefon oder E-Mail, um entsprechende Vorkehrungen zu treffen.