Bestattungsformen und Friedhofskonzessionen

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Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Bestattungsmöglichkeiten und zur Friedhofskonzession.

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Der Antrag muss von den Angehörigen des Verstorbenen gestellt werden.

Bozen

Beschreibung

Im städtischen Friedhof von Oberau werden, ohne Unterschiede bezüglich Herkunft, Staatsbürgerschaft und Religion, die Leichen von Personen bestattet, die im Gemeindegebiet verstorben sind oder von Personen, die auch anderswo verschieden sind, aber zum Sterbezeitpunkt in der Gemeinde Bozen ansässig waren.

Eine Ausnahme gilt für die sterblichen Überreste von Personen, die sich in Pflege- oder Altersheimen außerhalb der Gemeinde aufgehalten haben, sowie für die sterblichen Überreste von Personen, die mindestens 25 Jahre oder zwei Fünftel ihres Lebens vor Vollendung des 65. Lebensjahres in der Gemeinde Bozen gewohnt haben.

Es ist möglich, zusammen mit der Trauerfeier auch die gewünschte Bestattungsform zu wählen:

  • Erdbestattung
  • Beisetzung in einer Grabnische
  • Einäscherung, die folgendermaßen vorgenommen werden kann:

        - im Familiengrab        
        - in Knochen - und Leichennischen
        - in Urnennischen

So geht’s

1. Kontaktieren Sie das Friedhofsamt
- per Telefon
- per E-Mail oder
- vereinbaren Sie einen Termin beim Amt. Verwenden Sie dazu den digitalen Kanal unten "Terminvereinbarung".

2. Füllen Sie die Formulare aus, die Ihnen vom Friedhofsamt zugesandt werden und unterschreiben Sie diese.

3. Senden Sie die Formulare per E-Mail an folgende Adresse friedhof@gemeinde.bozen.it oder überreichen Sie diese persönlich, nach Terminvereinbarung, beim Amt für Friedhofs- und Bestattungsdienste – Gesundheitswesen im Blu Center, Pfarrhofstrasse, 4/C - 3. Stock.

Sobald der Antrag eingereicht worden ist, erstellt das Amt den Kostenvoranschlag und anschließend den entsprechenden Friedhofskonzessionsvertrag.

Was Sie benötigen

1. Für den Antrag auf Friedhofskonzession:

  • Der Vordruck muss nach telefonischer Kontaktaufnahme zusammen mit dem Beamten ausgefüllt werden.

2. Im Falle von:

  • Nachfolge/Übernahme einer Friedhofskonzession
  • Verzicht auf die Friedhofskonzession
  • Bestattungsgenehmigung (Genehmigung eines Betreibers zur Bestattung eines Angehörigen, der nicht in direkter Linie oder verwandt ist)

können die Formulare direkt vom Bürger ausgefüllt werden oder sie werden bereits ausgefüllt vom Amt zugeschickt.

4.3. Antrag auf Nachfolge in die Friedhofskonzession

Antragsformular zur Übernahme oder Änderung der Inhaberschaft einer Friedhofskonzession.

4.3 Verzicht auf die Friedhofskonzession

Vordruck für den Verzicht auf Nachfolge in die Friedhofskonzession.

4.3 Genehmigung zur Bestattung

Formular für die Beerdigungsgenehmigung.

Was Sie erhalten

Friedhofskonzession

 

Fristen und Fälligkeiten

4 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

2 Tage

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Kosten

Nr. 2 Stempelmarken
32,00 Euro

für alle neuen Konzessions- und Erneuerungsanträge

Konzessionstarife
gegen Gebühr

differenziert nach Bestattungsart gemäß beiliegendem Prospekt

Zugang zum Dienst

Amt für Friedhofs- und Bestattungsdienste - Gesundheitswesen

Beerdigungen, Bestattungsdienst, Feuerbestattungen, Friedhofsverwaltung, Friedhofspflege

Blu Center - Pfarrhofstrasse, 4/C - Bozen

Die Laufzeiten der Bestattungen sind wie folgt:

  • Familiengrab: Dauer 25-40 Jahre (verlängerbar um weitere 10-25-40 Jahre)
  • Grabnischen, Gebeinnischen und Urnennischen: Dauer 30 Jahre (verlängerbar um weitere 10-30 Jahre)

Im Falle des Todes des Konzessionsinhabers müssen die Nachkommen innerhalb von 12 Monaten ab dem Todesdatum eine Mitteilung machen, mit der Möglichkeit, die Konzession zu übernehmen.

Die Zahlung muss bis zum Fälligkeitsdatum erfolgen, das in der mit der Rechnung versandten PagoPa-Zahlungsmitteilung angegeben ist.

Sonderfälle

Im Jahr 2025 abgelaufene oder auslaufende Friedhofskonzessionen

Die im Jahr 2025 verfallenen oder fälligen Friedhofskonzessionen für Familiengräber und Grabnischen am Bozner Friedhof (siehe Verzeichnis) können innerhalb 31.12.2025 erneuert werden oder, falls es für angebracht gehalten wird, können die sterblichen Überreste des/der Verstorbenen, anderswo überführt werden.

Kontaktieren Sie das Amt per Telefon oder E-Mail, um entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Weitere Informationen

4.3 Tarife Friedhofskonzessionen 2025

Das Prospekt enthält die Tarife der Friedhofskonzessionen differenziert nach Bestattungsart

4.3 Verzeichnis der auslaufenden Friedhofskonzessionen

Enthält die Liste der Friedhofskonzessionen, die ab 2021 verfallen sind.

4.3 Gemeindeordnung über die Bestattungs- und Friedhofsdienste

Regelt die Dienstleistungen und Funktionen im Bereich der Nekropsie, der Bestattung- und Friedhofsdienste und Leichenpolizei

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