Bestätigung der Zweckbestimmung von Bestandsgebäuden

  • Dienst aktiv

Für jedes Gebäude ist es möglich, die Zweckbestimmung gemäß den Bauvorschriften zu bestätigen

Für wen

Privatpersonen und Unternehmen

Bozen

Beschreibung

Mit der Bestätigung der Zweckbestimmung bescheinigt die Gemeinde, welcher Nutzungskategorie ein bestimmtes Gebäude zugeordnet ist, d. h., sie gibt Auskunft darüber, ob eine Liegenschaft Wohnzwecken dient oder als Büro, Handels- oder Handwerksgebäude oder Produktionsstätte eingestuft ist.

Die Bestätigung der Zweckbestimmung wird ausgestellt, wenn jemand eine Handelstätigkeit, ein Handwerk oder einen Freiberuf im Gebäude anmelden möchte oder die Liegenschaft verkauft oder vermietet werden soll. Grundsätzlich kann die Bestätigung aber auch angefordert werden, wenn man die Zweckbestimmung der eigenen Liegenschaft überprüfen möchte.

Je nach Art der baulichen Nutzung können Gebäude folgenden Zweckbestimmungen zugeordnet werden:

  • Wohnen
  • Dienstleistung
  • Einzelhandel
  • gastgewerbliche Tätigkeit
  • öffentliche Dienste und Einrichtungen von öffentlichem Interesse
  • Handwerkstätigkeit, Industrie, Großhandel und Einzelhandel
  • landwirtschaftliche Tätigkeit

So geht’s

Füllen Sie den Antrag auf Bestätigung der Zweckbestimmung aus und senden Sie das Formular an die PEC-Mail-Adresse 5.1.0@pec.bolzano.bozen.it

Was Sie benötigen

1) Antragsformular
2) Sondervollmacht und Ausweisdokument des Antragstellers / der Antragstellerin
3) Bestätigung über die Entrichtung der Stempelgebühr für den Antrag und  für die Ausstellung
4) Bestätigung über die Entrichtung der Sekretariats- und Bearbeitungsgebühren

Bitte verwenden Sie nur aktuelle Formulare.
Veraltete Formulare werden nicht angenommen!

Was Sie erhalten

Die Zweckbestimmung von Bestandsgebäuden

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

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