Bescheinigungen betreffend Geburt, Ehe, Lebenspartnerschaft und Tod

  • Dienst aktiv

Es können Urkunden, Auszüge aus dem entsprechenden Register oder allumfassende Kopien der betreffenden Akte (Geburt, Ehe, Lebenspartnerschaft) beantragt werden

© Redaktion - Comune di Bolzano

Für wen

Die Bescheinigungen werden an alle Interessierten ausgegeben.

Bozen

Beschreibung

Die Urkunden/Scheine enthalten nur die persönlichen Daten der betreffenden Person und die Kennzahl der entsprechenden Akte im standesamtlichen Register.

Die Auszüge aus dem Register enthalten auch andere Angaben sowie eventuelle Anmerkungen, die in der entsprechenden Akte im standesamtlichen Register aufscheinen.

Die allumfassenden Kopien sind originalgetreue Kopien der im entsprechenden Register aufbewahrten und aktualisierten Akte.

Geburtsbescheinigungen

  • Geburtsurkunde (mit Geburtsort, Geburtsdatum und Kennzahl der Akte). 
  • Auszug aus dem Geburtenregister (mit den Daten der Urkunde und anderen zusätzlich beantragten Daten, wie z.B. Uhrzeit der Geburt, Angabe der Mutter- und Vaterschaft, Angabe der Eröffnung oder Schließung einer eventuellen Vormundschaft, Pflegschaft, Sachwalterschaft).
  • Die Aushändigung einer allumfassenden Kopie ist nur bei Bestehen eines gegenwärtigen, konkreten Interesses von Seiten der antragstellenden Person möglich, oder wenn sich der Antrag auf sich selbst bezieht, und keine gesetzlichen Hinderungsgründe vorliegen.

Ehebescheinigungen

  • Trauschein (mit Ort und Datum der Eheschließung, Personalien der Eheleute und Kennzahl der Akte).
  • Auszug aus dem Trauungsregister (mit den Daten des Trauscheins und anderen zusätzlich beantragten Daten, wie z.B. Güterstand, Anmerkungen betreffend Vermögensabkommen, Trennung der Eheleute).
  • Die Aushändigung einer allumfassenden Kopie ist nur bei Bestehen eines gegenwärtigen, konkreten Interesses von Seiten der antragstellenden Person möglich, oder wenn sich der Antrag auf sich selbst bezieht, und keine gesetzlichen Hinderungsgründe vorliegen.

Partnerschaftsbescheinigungen

  • Partnerschaftsschein (mit Ort und Datum der Eintragung der Lebenspartnerschaft, Personalien und Wohnsitz der LebenspartnerInnen, Personalien und Wohnsitz der Trauzeugen, Güterstand und Kennzahl der Akte).
  • Die Aushändigung einer allumfassenden Kopie ist nur bei Bestehen eines gegenwärtigen, konkreten Interesses von Seiten der antragstellenden Person möglich, oder wenn sich der Antrag auf sich selbst bezieht, und keine gesetzlichen Hinderungsgründe vorliegen.

Todesbescheinigungen

  • Sterbeurkunde (mit Ort und Datum des Todes und Kennzahl der Akte).
  • Auszug aus dem Sterberegister (mit den Daten der Sterbeurkunde und anderen zusätzlich beantragten Daten wie z.B. die Personalien der verwitweten Person und die Uhrzeit des Todes).
  • Die Aushändigung einer allumfassenden Kopie ist nur bei Bestehen eines gegenwärtigen, konkreten Interesses von Seiten der antragstellenden Person möglich, oder wenn sich der Antrag auf sich selbst bezieht, und keine gesetzlichen Hinderungsgründe vorliegen.

Für bestimmte standesamtliche Bescheinigungen, die im Ausland Verwendung finden, ist weder die Legalisierung noch die Übersetzung notwendig, da dazu folgende Modelle benutzt werden können:

Die standesamtlichen Bescheinigungen sind ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate lang gültig.

Achtung!

Die Bescheinigung werden in der Regel im Digitalformat ausgestellt.
Bescheinigungen auf Papier werden ausschließlich auf Antrag des Grundbuchgerichts oder bei notwendiger Legalisierung durch die Präfektur ausgestellt.

So geht’s

  • Online: Klicken Sie dazu auf das rote Banner unter dem Text!

oder

  • per E-Mail: Schicken Sie das ausgefüllte und digital unterzeichnete Formular an die Adresse bescheinigungen@gemeinde.bozen.it. Wenn Sie den Antrag nicht mit Ihrer digitalen Unterschrift unterzeichnen, legen Sie ein Foto der Identitätskarte oder eines gleichwertigen Personalausweises bei.
  • Persönlich: Geben sie den Antrag persönlich beim Amt für Demografische Dienste ab (nur allumfassende Kopien von Akten).
Achtung!

Die standesamtlichen Bescheinigungen beziehen sich auf Daten, die ab 1924 in den standesamtlichen Registern eingetragen wurden. Bescheinigungen, die sich auf die Zeit vor 1924 beziehen, werden an folgenden Stellen ausgefertigt:

  • Pfarramt Bozen, Pfarrplatz 29 in Bozen
  • Pfarramt St. Augustin - Gries, Grieser Platz 20 in Bozen

Was Sie erhalten

Bescheinigung

Fristen und Fälligkeiten

Das gewünschte Bescheinigung wird innerhalb von 5 Arbeitstagen in digitaler Form ausgestellt.

Kontakt

Telefon:
0471 997146

E-Mail:
bescheinigungen@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

Sito web e servizi digitali OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren