Bitte geben Sie bei der Buchung im Feld „Detail“ das betreffende Objekt unter Angabe der Adresse und/oder des Flurstücks an und beschreiben Sie den Eingriff.
Die Stadtverwaltung behält sich das Recht vor, den Termin zu stornieren, wenn keine ausreichenden Angaben gemacht werden, auch im Hinblick auf die Komplexität des Projekts.
Die folgenden Sachverhalte müssen vor dem Termin vom/von der zuständigen Projektplaner/-in selbständig geklärt werden:
• Flächenwidmung
• Zweckbestimmung
• Bestehende Bauberechtigungen und Bewilligungen
• Allgemeine bauliche Daten (Baukubatur, überbaute Fläche usw.)
• Vorliegen eines Durchführungsplanes, Wiedergewinnungsplanes oder Grundstücksteilungsplanes
• Beschränkungen und Schutzvorgaben (Ensembleschutz, Landschaftsschutz, forstlich-hydrogeologische Nutzungsbeschränkung, hydrogeologische Gefahr, Denkmalschutz, Gefahrenzonenplan Flughafen Bozen, Trinkwassergebiete, Bannstreifen usw.).
Bei der Buchung hat der Techniker die Möglichkeit, Grafiken oder Berichte beizufügen, um die Notwendigkeit des Termins besser beurteilen zu können.