Für wen
Einrichtungen, Körperschaften, Vereinen, Komitees, Genossenschaften und andere Organisationen ohne Gewinnabsichten, die die nachfolgenden Erfordernisse erfüllen:
- die im Verzeichnis der Vereine und in Vereinsform gegründete Beteiligungsorganisationen gemäß Art. 51 der Gemeindesatzung eingetragen sind
- die ihren Rechtssitz im Gemeindegebiet der Stadt Bozen haben
- die einem gesamtstaatlichen Sportverband oder einer auf Landesebene tätigen Sportorganisation bzw. einer vom C.O.N.I. anerkannten Einrichtung zur Förderung der Sporttätigkeit angeschlossen sind
- die seit mindestens 12 Monaten vor dem Zeitpunkt der Antragstellung ununterbrochen eine sportliche Tätigkeit ausgeübt haben