Beiträge für sportliche Tätigkeiten

  • Dienst aktiv

Die Stadt Bozen gewährt Förderungen mit dem Ziel, die sportlichen Aktivitäten zu unterstützen und die Sportvereine in der Stadt Bozen zu stärken.

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Einrichtungen, Körperschaften, Vereinen, Komitees, Genossenschaften und andere Organisationen ohne Gewinnabsichten, die die nachfolgenden Erfordernisse erfüllen:

  • die im Verzeichnis der Vereine und in Vereinsform gegründete Beteiligungsorganisationen gemäß Art. 51 der Gemeindesatzung eingetragen sind
  • die ihren Rechtssitz im Gemeindegebiet der Stadt Bozen haben
  • die einem gesamtstaatlichen Sportverband oder einer auf Landesebene tätigen Sportorganisation bzw. einer vom C.O.N.I. anerkannten Einrichtung zur Förderung der Sporttätigkeit angeschlossen sind
  • die seit mindestens 12 Monaten vor dem Zeitpunkt der Antragstellung ununterbrochen eine sportliche Tätigkeit ausgeübt haben
Bozen

Beschreibung

Förderungen können gewährt werden in Form von:

  • Beiträgen: für Aktivitäten und/oder Initiativen, bei denen die Gemeinde nur einen Teil der Gesamtlast trägt
  • Vollfinazierung: wenn die Gemeinde die gesamten Kosten einer Initiative trägt, sofern sich die Initiative organisch in die politischen Leitlinien der Verwaltung einfügt
  • Sonstige Zuwendungen: in Form der Erbringung von Dienstleistungen und/oder der vorübergehenden Überlassung von Einrichtungen und Gütern, die der Verwaltung gehören oder ihr zur Verfügung stehen.

Es besteht die Möglichkeit, Anträge auf Beitrag zu stellen für:

  • ordentliche Tätigkeiten zur Deckung der Betriebskosten und der ordentlichen Tätigkeiten während des Kalenderjahres (Frist für die Einreichung der Anträge: bis zum 31. März eines jeden Jahres)
  • Sportveranstaltungen oder Projekte im Sportbereich zur Deckung der für ihre Durchführung notwendigen Ausgaben (Frist für die Einreichung von Anträgen: bis zum 31. Oktober des betreffenden Jahres und in jedem Fall vor der Durchführung der Initiative)
  • Investitionen zum Erwerb von beweglichen Gütern, für die Beseitigung architektonischer Hindernisse, für die Instandhaltung und bauliche Renovierung von Immobilien (Frist für die Einreichung der Anträge: bis zum 30. Juni des Bezugsjahres und in jedem Fall vor der Durchführung der Investition)
  • Verwaltung von Sportanlagen zur teilweisen Deckung der Kosten, die zur Sicherstellung des ordentlichen Betriebs der Sportanlage erforderlich sind (Frist für die Einreichung der Anträge: bis zum 31. März des Bezugsjahres)
  • außerordentliche Maßnahmen, die in schwerwiegenden, unvorhergesehenen oder unvorhersehbaren und hinreichend begründeten Situationen gewährt werden (Frist für die Einreichung der Anträge: bis zum 31. Oktober des Bezugsjahres)

So geht’s

Ab 2025 müssen die Beitragsgesuche und die Anträge um Auszahlung der Beiträge ausschließlich online eingereicht werden. Sie benötigen hierfür eine digitale Identität (SPID, elektronische Identitätskarte oder Bürgerkarte). Klicken Sie dazu einfach auf das rote Feld.

Ausbezahlung der Beiträge

  • Auf Beiträge für die ordentliche Tätigkeit kann ein Vorschuss in Höhe von bis zu 80% des genehmigten Beitrages gewährt werden
  • Auf alle anderen Beiträge können Vorschüsse in Höhe von 50% des genehmigten Beitrages gewährt werden
  • Die Auszahlung des Beitrags bzw. des Restbetrages - sofern ein Vorschuss im Sinne von Art. 18 gewährt worden ist – erfolgt nach Vorlage der Kostenabrechnung gemäß Art. 20 der Ordnung über die Gewährung von Beiträgen zur Förderung von Körperschaften und Vereinen, die im Sportbereich tätig sind, die mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 45 vom 13.06.2024, genehmigt wurde

Was Sie benötigen

Der Zugang zum Online Dienst erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis).

Was Sie erhalten

Beiträge für ordentliche Tätigkeiten, Sportveranstaltungen und/oder Führung von Sportanlagen

Fristen und Fälligkeiten

Die Mitteilung über den gewährten Beitrag erfolgt nach der Sitzung der Ratskommision für Sozialdienste und Sport, die über die zu gewährenden Beiträge entscheidet

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