Für wen
Italienische oder ausländische Staatsbürger, die Eigentümer eines registrierten beweglichen Gutes sind
Wenn Sie ein registriertes bewegliches Gut, etwa ein Auto oder ein Wasserfahrzeug verkaufen möchten, müssen Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen
Italienische oder ausländische Staatsbürger, die Eigentümer eines registrierten beweglichen Gutes sind
Wenn Sie ein registriertes bewegliches Gut, etwa einen PKW, ein anderes Kraftfahrzeug, einen Anhänger oder einen Traktor verkaufen möchten, müssen Sie Ihre Unterschrift unter der Eigentumsbescheinigung/Verkaufserklärung (siehe Formular am Seitenende) beglaubigen lassen. Sie können die Beglaubigung bei einer der folgenden Stellen vornehmen:
Beglaubigung der Unterschrift bei der Stadtgemeinde Bozen:
1) Sie können unter folgenden zwei Möglichkeiten wählen:
Möglichkeit A – Beglaubigung der Unterschrift auf der Eigentumsbescheinigung:
Möglichkeit B – Beglaubigung der Unterschrift auf der Verkaufserklärung (siehe Formular)
2) Buchen Sie einen Termin und bringen Sie die nachstehenden Unterlagen mit:
Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.
Wasserfahrzeuge von bis zu 10 m Länge mit Motor
Kleinere Wasserfahrzeuge bis zu 10 m (sog. "natanti") mit Innenbordmotoren fallen unter die nicht zu registrierenden beweglichen Güter. Beim Verkauf eines solchen Wasserfahrzeugs sind daher nur die für notwendig befundenen vertraglichen Vorkehrungen zu treffen. Dem neuen Eigentümer bzw. der neuen Eigentümerin sind lediglich die Fahrzeugdokumente auszuhändigen. Ist das Wasserfahrzeug mit der CE-Kennzeichnung versehen, so muss dem Käufer auch das Eignerhandbuch ausgehändigt werden.
Wasserfahrzeuge von 10 bis 24 m Länge
Größere Wasserfahrzeuge von mehr als 10 m und bis zu 24 m Länge (sog. "imbarcazioni") gehören zu den registrierten beweglichen Güter. Bei diesen Wasserfahrzeugen muss die Eigentumsübertragung innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsschluss beim der Einnahmenagentur registriert und beim Schiffsregister (R.I.D.) der Hafenbehörde gemeldet werden, damit das Register aktualisiert und der neue Eigentümer bzw. die neue Eigentümerin auf der Navigationserlaubnis eingetragen werden kann.