Beglaubigung der Unterschrift beim Verkauf von Fahrzeugen

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Wenn Sie ein registriertes bewegliches Gut, etwa ein Auto oder ein Wasserfahrzeug verkaufen möchten, müssen Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen

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Für wen

Italienische oder ausländische Staatsbürger, die Eigentümer eines registrierten beweglichen Gutes sind

Bozen

Beschreibung

Wenn Sie ein registriertes bewegliches Gut, etwa einen PKW, ein anderes Kraftfahrzeug, einen Anhänger oder einen Traktor verkaufen möchten, müssen Sie Ihre Unterschrift unter der Eigentumsbescheinigung/Verkaufserklärung (siehe Formular am Seitenende) beglaubigen lassen. Sie können die Beglaubigung bei einer der folgenden Stellen vornehmen:

  • bei der Stadtverwaltung: Nachdem Ihre Unterschrift bei der Stadtverwaltung beglaubigt wurde, müssen Sie sich mit Ihren Unterlagen an das öffentliche Kraftfahrzeugregister (PRA), an den Italienischen Automobilclub (A.C.I.) oder an eine autorisierte KFZ-Agentur wenden, damit das Fahrzeug überschrieben und die entsprechende Steuer entrichtet werden kann;
  • an einem KFZ-Serviceschalter (Sportello telematico dell’automobilista - STA): Beim KFZ-Serviceschalter wird sowohl Ihre Unterschrift beglaubigt als auch die Eigentumsübertragung vorgenommen. KFZ-Serviceschalter gibt es:
    • beim öffentlichen Kraftfahrzeugsregister (P.R.A.);
    • beim italienischen Automobilclub (A.C.I.);
    • bei autorisierten KFZ-Agenturen.

So geht’s

Beglaubigung der Unterschrift bei der Stadtgemeinde Bozen:
     
1) Sie können unter folgenden zwei Möglichkeiten wählen:

Möglichkeit A – Beglaubigung der Unterschrift auf der Eigentumsbescheinigung:

  • Füllen Sie den Abschnitt T auf der Rückseite der Eigentumsbescheinigung aus und geben Sie dort Folgendes an:
    • die Nummer der Eigentumsbescheinigung;
    • den Verkaufspreis;
    • die persönlichen Daten (Name, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Steuernummer, Adresse) des Käufers bzw. der Käuferin.

Achtung: Unterschreiben Sie nicht, da Sie dies vor dem befugten Personal der Gemeinde tun müssen.

 
Möglichkeit B – Beglaubigung der Unterschrift auf der Verkaufserklärung (siehe Formular)

Wichtig: Die Erklärung muss vor dem Gemeindebeamten oder der Gemeindebeamtin unterschrieben werden.

      
2) Buchen Sie einen Termin und bringen Sie die nachstehenden Unterlagen mit:

Wichtig!
  • Bei der Stadtverwaltung wird nur Ihre Unterschrift beglaubigt. Anschließend müssen Sie beim Kraftfahrzeugregister (P.R.A.), beim Automobilclub (A.C.I.) oder bei einer KFZ-Agentur innerhalb von 60 Tagen die Eigentumsübertragung vornehmen lassen.
  • Unterschriften unter Erbschaftsannahmeerklärungen werden hingegen nicht beglaubigt.

Was Sie benötigen

  1. Eigentumsbescheinigung oder Formular “Verkaufserklärung”
  2. Gültiges Ausweisdokument
  3. Fahrzeugschein
  4. Fotokopie eines gültigen Ausweisdokuments des Käufers bzw. der Käuferin
  5. Fotokopie der Steuernummer des Käufers bzw. der Käuferin
  6. Wenn Sie als Bevollmächtigte/-r, Vormund oder in Vertretung eines Unternehmens oder einer Gesellschaft handeln, bringen Sie bitte auch die entsprechende Ermächtigung (Vollmacht, Bescheinigung der Handelskammer) mit.

2.3 Verkaufserklärung

Registrierte bewegliche Güter (Kraftfahrzeuge)

Was Sie erhalten

Bescheinigung des zuständigen Beamten, dass die Unterschrift in seiner Gegenwart geleistet wurde

Fristen und Fälligkeiten

Sofortiger Service

Kosten

Nr. 1 Stempelmarke
16,00 Euro

Bearbeitungsgebühr
0,52 Euro

Zugang zum Dienst

Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.

Sonderfälle

Wasserfahrzeuge von bis zu 10 m Länge mit Motor

Kleinere Wasserfahrzeuge bis zu 10 m (sog. "natanti") mit Innenbordmotoren fallen unter die nicht zu registrierenden beweglichen Güter. Beim Verkauf eines solchen Wasserfahrzeugs sind daher nur die für notwendig befundenen vertraglichen Vorkehrungen zu treffen. Dem neuen Eigentümer bzw. der neuen Eigentümerin sind lediglich die Fahrzeugdokumente auszuhändigen. Ist das Wasserfahrzeug mit der CE-Kennzeichnung versehen, so muss dem Käufer auch das Eignerhandbuch ausgehändigt werden. 

Wasserfahrzeuge von 10 bis 24 m Länge

Größere Wasserfahrzeuge von mehr als 10 m und bis zu 24 m Länge (sog. "imbarcazioni") gehören zu den registrierten beweglichen Güter. Bei diesen Wasserfahrzeugen muss die Eigentumsübertragung innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsschluss beim der Einnahmenagentur registriert und beim Schiffsregister (R.I.D.) der Hafenbehörde gemeldet werden, damit das Register aktualisiert und der neue Eigentümer bzw. die neue Eigentümerin auf der Navigationserlaubnis eingetragen werden kann.

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