Bauaufsicht

  • Dienst aktiv

Die Bauaufsicht der Stadtverwaltung kontrolliert und überwacht die Bautätigkeit im Stadtgebiet

Für wen

Alle Bürger

Bozen

Beschreibung

Die Bautätigkeit im Stadtgebiet wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der städtischen Bauaufsicht kontrolliert und überwacht. Diese stellen sicher, dass bei der Umsetzung eines Bauvorhabens die Baugesetze und Bauvorschriften sowie die Bebauungs- und Landschaftspläne beachtet werden und die Ausführung dem bewilligten Projekt entspricht.

Die Bauaufsicht wird auf verschiedene Weise tätig:

  • von Amts wegen, auch nach Meldung durch andere Gemeindeämter, indem regelmäßige Baustellenkontrollen durchgeführt und dabei die Einhaltung der Gemeindebauordnung, des gemeldeten Baubeginns und Bauendes sowie alle weiteren Aspekte, die für die Ausstellung der Benutzungsbewilligung relevant sind, überprüft werden;
  • aufgrund von Meldungen von Privatpersonen (Nachbarn, Hausverwalter, usw.)
  • aufgrund von polizeilichen Hinweisen
  • nach Meldung durch andere öffentliche Einrichtungen

So geht’s

Wenn Sie uns eine Baustelle melden möchten, damit wir prüfen können, ob das Bauvorhaben der Baubewilligung entspricht und/oder rechtmäßig ist, müssen Sie:

  • uns eine schriftliche Meldung zukommen lassen indem das nachstehende Formular "Antrag auf Baukontrolle" ausgefüllt wird, unter Angabe von:
    • Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer der meldenden Person
    • Gegenstand des Antrags mit detaillierter Beschreibung des Bauvorhabens und der baulichen Situation
    • Angaben zum Bauherren bzw. zur Bauherrin (wenn bekannt) sowie zur Adresse, an der die Bauarbeiten im Gange sind oder das zu prüfende Bauwerk errichtet wurde
  • zusammen mit einem gültigen Ausweis des Antragstellers oder mit einer digitalen Unterschrift

    Machen Sie in der Meldung bitte folgende Angaben:

    • Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer der meldenden Person
    • Gegenstand des Antrags mit detaillierter Beschreibung des Bauvorhabens und der baulichen Situation
    • Angaben zum Bauherren bzw. zur Bauherrin (wenn bekannt) sowie zur Adresse, an der die Bauarbeiten im Gange sind oder das zu prüfende Bauwerk errichtet wurde

Schicken Sie Ihre Meldung bitte per E-Mail an die Adresse 5.1.0@gemeinde.bozen.it oder per PEC an die Adresse 5.1.0@pec.bolzano.bozen.it.

Wichtig!

Anonyme Meldungen werden nicht bearbeitet.

Das Ergebnis der Baukontrolle wird dem oder der Meldenden schriftlich mitgeteilt.

Wird ein Verstoß gegen die Baugesetze oder das genehmigte Bauprojekt festgestellt, wird dieser nach den geltenden Gesetzen geahndet.

Was Sie erhalten

Einleitung eines Verwaltungsverfahrens

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

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