Auflösung einer Lebenspartnerschaft

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So können Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin auflösen

© Photo by PIRO4D/pixabay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Sie können in folgenden Fällen eine Lebenspartnerschaft auflösen:

  • Die Lebenspartnerschaft wurde in der Stadtgemeinde Bozen begründet, unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz der PartnerInnen.
  • Mindestens ein/e der PartnerInnen hat seinen/ihren Wohnsitz in der Gemeinde Bozen.
  • Die im Ausland gegründete Lebenspartnerschaft wurde in das Register der Stadtgemeinde Bozen umgeschrieben, unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz der PartnerInnen.

Sollten die LebenspartnerInnen weder deutsch noch italienisch sprechen, müssen sie von einem Dolmetscher bzw. einer Dolmetscherin begleitet werden.

Der Beistand eines Rechtsanwaltes bzw. einer Rechtsanwältin ist fakultativ.

Bozen

Beschreibung

Die LebenspartnerInnen können vor dem Standesbeamten bzw. der Standebeamtin eine Vereinbarung zur Auflösung der Lebenspartnerschaft unterzeichnen.

So geht’s

Nehmen Sie Kontakt zum Amt für Demografische Dienste auf, um die Willenserklärung zur Auflösung der Lebenspartnerschaft einzureichen.

3 Monate nach der Unterzeichnung der Willenserklärung können Sie beim Amt für Demografische Dienste einen Termin für die Unterzeichnung der Auflösungserklärung vereinbaren.

Nach weiteren 30 Tagen können sie beim Amt für Demografische Dienste einen weiteren Termin für die Unterzeichnung der Bestätigung der Auflösung der Lebenspartnerschaft vereinbaren.

Was Sie benötigen

Beleg der erfolgten Zahlung an das Gemeindeschatzamt der festen Gebühr von 16 Euro.

Was Sie erhalten

Auflösung der Lebenspartnerschaft

Fristen und Fälligkeiten

120 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Fixgebühr
16,00 Euro

Zugang zum Dienst

Amt für demographische Dienste

Meldeamt - Standesamt - Staatsangehörigkeit - Wahlamt

Vintlerstraße 16 - Bozen

Sie können die Zahlung wie folgt vornehmen:

  • beim Schatzamt der Gemeinde Bozen, Gumergasse 7, Erdgeschoss
  • mittels Überweisung auf das Bankkonto IBAN IT 28 A 05856 11613 080571315836

Als Zahlungsgrund bitte „Feste Gebühr laut Art. 12, Abs. 6 des G. 162/2014” angeben.

Kontakt

Telefon - Anrufbeantworter:
0471 997143

E-mail:
trauungen@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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