Für wen
Sie können in folgenden Fällen eine Lebenspartnerschaft auflösen:
- Die Lebenspartnerschaft wurde in der Stadtgemeinde Bozen begründet, unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz der PartnerInnen.
- Mindestens ein/e der PartnerInnen hat seinen/ihren Wohnsitz in der Gemeinde Bozen.
- Die im Ausland gegründete Lebenspartnerschaft wurde in das Register der Stadtgemeinde Bozen umgeschrieben, unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz der PartnerInnen.