Das Blockhaus in Kohlern ist eine Einrichtung der Gemeide Bozen, die ausschließlich den Schulen, öffentlichen Körperschaften, Vereinen und Verbänden zur Verfügung gestellt wird. Die Benutzung ist ausschließlich für Tätigkeiten zu didaktischen oder zu Erholungszwecken, auf keinen Fall für Tätigkeiten mit Gewinnabsicht, gestattet.
Laut geltender Gemeindeverordnung wird den Tätigkeiten zu didaktischen Zwecken der Vorzug gegenüber denen, die zur Erholung und Unterhaltung bestimmt sind, eingeräumt.
Das Blockhaus ist mit einer überdachten Veranda, Tischen, Bänken, einer Toilette und einem großen eingebauten Grill ausgestattet.
Das Blockhaus ist nicht mit dem Auto erreichbar. Die letzten 100 Meter sind zu Fuß zurücklegen. Keine Übernachtungsmöglichkeit.
Wird das Blockhaus wegen schlechten Wetters oder aus anderen Gründen nicht benutzt, kann der Antragssteller ein neues Datum für die Benutzung des Blockhauses mit dem zuständigen Amt vereinbaren oder die Rückerstattung des bereits eingezahlten Betrags erhalten
WICHTIG:
Es wird daran erinnert, daß Abfälle mitgenommen werden müssen. Das Blockhaus muß nach Benutzung sauber und ordentlich hinterlassen werden.