Für die Anbringung von Hinweisschildern für Handelsbetriebe, Orte von öffentlichem Interesse und touristische und Gebietshinweise ist eine Genehmigung notwendig. Die Genehmigung ist drei Jahre gültig.
So geht’s
Laden Sie das vom Amt bereitgestellte Formular herunter und füllen Sie es aus
Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular an die Pec-Mail-Adresse 5.2.0@pec.bolzano.bozen.it
Wenn Sie keine Pec-Mail-Adresse besitzen, schicken Sie das Antragsformular an die folgende E-Mail-Adresse: 5.2.0@gemeinde.bozen.it. Wenn Sie das Antragsformular nicht digital unterzeichnen können, fügen Sie die Kopie Ihres Personalausweises oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments bei.
Was Sie benötigen
Antrag um Genehmigung für die Anbringung von Hinweisschildern
2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro. Die Stempelmarken können auf dem Antragsformular angebracht und entwertet werden oder sie können mittels F24 -Steuerkode 2501 bezahlt werden. Dem Antrag muss die Bestätigung der Bezahlung beigefügt werden.
Zeichnung des Schildes (Format PDF oder JPG)
Lageplan des geplanten Standortes des Schildes
Kopie des Belegs über die Bezahlung der Bearbeitungsgebühren von 25,00 Euro (herabgesetzt auf 10,00 Euro für Onlus-Vereine und Veranstaltungen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke)