Anbringung von Hinweisschildern entlang der öffentlichen Straße

  • Dienst aktiv

Für die Installation von Hinweisschildern muss eine Bewilligung eingeholt werden

Für wen

Handelsbetriebe, Vereine, Kultureinrichtungen, Sportvereine, Kondominien

Bozen

Beschreibung

Für die Anbringung von Hinweisschildern für Handelsbetriebe, Orte von öffentlichem Interesse und touristische und Gebietshinweise ist eine Genehmigung notwendig. Die Genehmigung ist drei Jahre gültig.

So geht’s

  • Laden Sie das vom Amt bereitgestellte Formular herunter und füllen Sie es aus
  • Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular an die Pec-Mail-Adresse 5.2.0@pec.bolzano.bozen.it
  • Wenn Sie keine Pec-Mail-Adresse besitzen, schicken Sie das Antragsformular an die folgende E-Mail-Adresse: 5.2.0@gemeinde.bozen.it. Wenn Sie das Antragsformular nicht digital unterzeichnen können, fügen Sie die Kopie Ihres Personalausweises oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments bei.

Was Sie benötigen

  • Antrag um Genehmigung für die Anbringung von Hinweisschildern
  • 2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro. Die Stempelmarken können auf dem Antragsformular angebracht und entwertet werden oder sie können mittels F24 -Steuerkode 2501 bezahlt werden. Dem Antrag muss die Bestätigung der Bezahlung beigefügt werden.
  • Zeichnung des Schildes (Format PDF oder JPG)
  • Lageplan des geplanten Standortes des Schildes
  • Kopie des Belegs über die Bezahlung der Bearbeitungsgebühren von 25,00 Euro (herabgesetzt auf 10,00 Euro für Onlus-Vereine und Veranstaltungen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke)

Was Sie erhalten

Genehmigung

Fristen und Fälligkeiten

30 days

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro
32,00 Euro

Bearbeitungsgebühren
25,00 Euro

herabgesetzt auf 10,00 Euro für Onlus-Vereine und Veranstaltungen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke

Weitere Informationen

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